Zahlt meine Haftpflichtversicherung in diesem Falle. Schaden in Whg meiner Freundin?

3 Antworten

Solange da kein gemeinsamer Haushalt besteht zahllt da auch die Privathaftpflichtversicherung.

Reguliert wird aber zum Zeitwert. Einfach mal eine Schätzung abgeben, was das kostet. Ist ja jetzt nicht unglaublich viel. Macht die Arbeit ein Fliesenleger, dann wird auch dessen Arbeit dann bezahlt. Machst du oder deine Freundin das selber, dann kann man auch Eigenleistung abrechnen.

Ich würde da einfach mal bei deinem Versicherungsmenschen anrufen und ihm den Schaden schildern.

Ach ja...bei solchen Minimalschäden zahlt die Versicherung gerne mal was gefordert wird, solange das von der Summe her auch einigermaßen stimmig ist

Hallo mrymen,

da Ihr aus Deiner Schilderung heraus nicht zusammenwohnt sehe ich dort keine Schwierigkeiten in der Regulierung, was Euren Status betrifft. Solange Ihr nicht zusammenwohnt bzw. in der gleichen Haftpflichtversicherung versichert seid, sollte es in solchen Fällen relativ problemlos klappen.

Schadenabwicklug macht jeder anders. Ich würde aussagekräftige Fotos machen, die den Schaden gut dokumentieren und dann den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung wird Dir mitteilen, ob Sie einen Gutachter rausschicken will oder nicht.

Ich tippe darauf, dass Deine Freundin zur Miete wohnt und dann wäre davon auszugehen, dass Sie gar nicht die Geschädigte ist sondern ihr Vermieter. Also sollte die Fliese auch repariert werden.

Die Regulierung ohne Reparatur die Du ansprichst kommt aus der Kaskoversicherung, da ist das möglich aber nicht in der Haftpflicht.

Einfach die Versicherung anrufen. Die werden Dir schon sagen was Sie haben wollen.

Gruß Volker

hallo volker. danke für deine klare aussage.

doch gehört meiner freundin die wohnung. wohnt also nicht zur miete. deshalb die frage, ob man auch anderweitig abrechnen kann. weil extra einen fliesenleger anfordern (muß ja ich wohnung, macht dreck etc.).

entweder würde es ein bekannter machen (handwerker) oder sie würde den schaden auszahlen lassen.

wenn das überhaupt bei der haftpflicht geht.

ein angebot vom fliesenleger würde sie natürlich bekommen.

danke

@mrymen

Ich würde die Versicherung anrufen, wie sie eine Reparatur per Eigenleistung vergütet. Das machen die Versicherugen alle sehr unterschiedlich, ist aber ja etwas was man ganz offen besprechen kann.

Hier kann ich keine wirklich verlässliche Aussage zu treffen.

Die Regulierung ohne Reparatur die Du ansprichst kommt aus der
Kaskoversicherung, da ist das möglich aber nicht in der Haftpflicht.

Doch, das ist problemlos möglich. Der Geschädigte hat hier die Wahl, ob er reparieren lässt oder fiktiv z.B. auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens abrechnen lässt.

Lediglich die Mwst. wird im zweiten Fall nicht erstattet.

Kommt immer auf die Versicherung an und was du alles inkludiert hast! Das kann dir allerdings nur die Versicherung sagen! Also anrufen und schlau werden! :)

Viel Glück!

Nein, das kommt nicht auf die Versicherung an. Das ist nämlich der klassische Haftpflichtschaden.

Unsinn, das zahlt jede Privathaftpflicht.