Laminat/Parkett - Boden ausbessern-Kosten?

2 Antworten

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Ihr müsst diesen Schaden dem Eigentümer anzeigen. DER entscheidet, ob die Reparatur gemacht werden muss. Derjenige, der hier fahrlässig gehandelt hat, kann das seiner privaten Haftpflicht melden. oder der Mieter der Wohnung. Diese Meldung muss aber zeitnah erfolgen, BEVOR Reparaturversuche durchgeführt werden.

Die Versicherer vermitteln auch an Fachfirmen, die ausbessern, ohne den ganzen Boden auszutauschen.

VEGO93 
Fragesteller
 24.05.2015, 11:57

d.h. mein Freund muss erst seinen Vermieter verständigen,  danach muss ich, als fahrlässig handelnder, mit meiner Haftpflichtversicherung in Kontakt treten?

DerHans  24.05.2015, 11:58
@VEGO93

Auch der Freund kann es seiner Haftpflichtversicherung mitteilen, da es ja ein Mietsachschaden ist. Der Versicherer will auf jeden Fall die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten.

VEGO93 
Fragesteller
 24.05.2015, 12:58

Noch eine andere Frage...

Wäre in diesem Fall das hantieren mit heißer Kohle innerhalb eines geschlossenen Raums ein Grund für die Versicherung den Schaden nicht zu übernehmen?

DerHans  24.05.2015, 13:00
@VEGO93

Das ist zwar grob fahrlässig, wäre aber trotzdem durch die Haftpflicht gedeckt.

wird sich wohl lohnen

mit arbeitslohn wird das nicth so günstig