Brandloch im Echtholz-Parkett?

Das iat das Große, Tiefe - (Versicherung, Parkettboden, Sengschaden) Die kleinere (sehen evtl nur größer aus) - (Versicherung, Parkettboden, Sengschaden)

5 Antworten

Soll ich das ganze bei meinem Vermieter melden, übernimmt das ggf. Ne Versicherung?

Ja - auf jeden Fall den verursachten Schaden dem Vermieter melden.

Außerdem deiner Privathaftpflichtversicherung. Da der Schaden ja nicht vorsätzlich verursacht wurde, sondern nur grob fahrlässig, wird der Schaden auch vom Versicherer übernommen,  allerdings nur die Reparatur der beschädigten Stellen.

Gruß N.U.

Sorry, aber was Du als Parkett bezeichnest, scheint Laminat zu sein.... Wobei das allein vom Foto nicht eindeutig zu bestimmen ist. Die Vorgehensweise bei der Reparatur wäre eine völlig andere.... Parkett kann man in dem Fall wahrscheinlich an den betreffenden stellen ausschleifen, den Raum nachschleifen und neu versiegeln. Das meiste davon ist eine wartungsarbeit die bei Parkett regelmäßig durchzuführen ist, die allerdings nicht ganz billig ist. Auch spricht dagegen, das kaum noch ein Vermieter Parkettboden verlegen lässt und die Wohnung dann auch noch an jemanden vermieten würde dem auf Grund seines Einkommens mehr oder weniger egal wäre was die Reparatur kostet. kommen wir zum Laminat..... Allein auf Grund der Kosten und der strapazierfähigkeit schon sehr viel naheliegender es in einem Mietobjekt zu verlegen. Eine Reparatur der betreffenden stelle ist nahezu ausgeschlossen. Es müssen die betroffenen Stücke ausgetauscht werden. Mit etwas Glück, hat der Vermieter noch ein paar Bretter in Reserve, allerdings muss, soweit mir bekannt ist, das Laminat von aussen zurück gebaut werden um die betroffenen stellen auszutauschen. Auch das könnte ziemlich teuer werden. Am besten mit dem Vermieter sprechen und mit ihm abstimmen wie zu verfahren ist. Deine private Haftpflicht Versicherung wird den Schaden grundsätzlich ablehnen, ausser im Vertrag ist der optionale Einschluss "Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen oder mietsachschäden " explizit mit versichert wie es in den aktuellen top Tarifen normalerweise heute enthalten ist.
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Apolon  18.01.2016, 09:30

Deine private Haftpflicht Versicherung wird den Schaden grundsätzlich ablehnen, ausser im Vertrag ist der optionale Einschluss "Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen oder mietsachschäden " explizit mit versichert wie es in den aktuellen top Tarifen normalerweise heute enthalten ist.

Falsch - in jeder Privathaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden mitversichert.

Dein Hinweis auf gemietete und geliehenen Sachen bezieht sich auf bewegliche Sachen, und darunter fällt auf jeden Fall kein beschädigter Fußboden.

verreisterNutzer  18.01.2016, 22:42

schwerwiegender Irrtum.... An gemieteten Sachen trägt der Mieter das Risiko das über die normale Abnutzung hinausgeht, damit ist ein solcher Schaden ein Eigenschaden und darüber hinaus in den meisten Haftpflicht bedingungswerken sogar explizit ausgeschlossen..... Abgesehen von toptarifen in denen es wiederum ausdrücklich eingeschlossen ist.

Ich weiß ja nicht wie dick das Holz ist, wenn es nicht all zu dünn ist, kann man die zwei Brandlöcher an der Oberfläche durch Abschmirgeln des Paketts wegbekommen. Allerdings muss man das beim gesamten Boden machen, wenigstens in dem Raum, weil es sonst einen Farbunterschied gibt. Daher ist es auch schwer einzelne Bretter auszutauschen, außer das Pakett ist noch ganz neu und hat noch seine Farbe noch gar nicht veränder. 

Dem Vermieter so solltest du den Schaden melden, da du den Boden sowieso nur in Absprache mit ihm abschmirgeln solltest. Außerdem wird der Schaden bestimmt nich ganz weggehen.

Die Versicherung wird den Schaden wahrscheinlich eher nicht ünbernehmen, das kannst du aber auch einfach erfragen.

Huibuuh86 
Fragesteller
 17.01.2016, 21:02

Ja das Parkett ist nagelneu. War Erstbezug und wohne seit zwei Monaten erst da. 

Der Schaden wird als sog. Mietsachschaden über deine Private Haftpflichtversicherung reguliert. Du könntest alternativ aber auch einen Tischler aus der Bekanntschaft bitten, die Stellen zu beseitigen!

Buerger41  18.01.2016, 02:30

Nein, der Vermieter ist zu unterrichten. Das ist eine Vertragspflicht. Und erst nach dessen Einwilligung ist eine Schadenbeseitigung angesagt.

FreierBerater  18.01.2016, 10:04
@Buerger41

Dein Einwand ändert Nichts an der Tatsache, dass die von mir vorgestellte Alternative besteht...

Sie müssen das Ungeschick dem Vermieter melden.

Gleichzeitig sollten Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung unterrichten. Das ist dort ein Mietsachschaden.