Sendung per Nachnahme nicht angenommen Drohung mit Anwalt - Was kann ich jetzt tun?

5 Antworten

Die Verkäuferin hat doch eine Sendungsnummer. Dann soll sie mal nachsehen, wo sich das Paket derzeit befindet. Eine Nachnahme ist übrigens immer versichert.

wenn eine Nachnahmesendung benachrichtigt zur Abholung bereitliegt, geht sie nach 7 Tagen Aufbewahrungszeit wieder an den Absender zurück. Da du den Empfang ja nicht bestätigt hast, musst du überhaupt nichts weiter machen. Was die Absenderin (Verkäuferin) sagt oder behauptet, ist für dich ganz irrelevant. Sie muss sich als Versender selber um die Nachforschung und den Verbleib ihrer Sendung kümmern.

franneck1989  30.07.2015, 15:03

Da du den Empfang ja nicht bestätigt hast, musst du überhaupt nichts weiter machen

Doch. Wenn man den Angaben der Fragestellerin Glauben schenken darf, befindet sie sich in Annahmeverzug. D.h., sie muss die Ware abnehmen und die Verkäuferin darf dafür erneut Versandkosten verlangen.

eleteroj  30.07.2015, 15:11
@franneck1989

leider wissen wir zuwenig, für eine hilfreiche juristische Beurteilung. Sie hätte aber auf alle Fälle Rücktrittsrecht von dem Kaufvertrag gehabt. Mit Betrug hat das ganze aber nichts zu tun, und wenn die Verkäuferin sich in dieser Weise ehrabschneidend öffentlich äussert, sollte man prüfen lassen, inwieweit hier eine Verleumdungsklage greift. Wenn der Kaufpreis unter 50.-€ liegt, sollte man das alles einfach auf sich beruhen lassen. Es ist dann die Sache nicht wert

franneck1989  30.07.2015, 21:33
@eleteroj

Sie hätte aber auf alle Fälle Rücktrittsrecht von dem Kaufvertrag gehabt

Woher nimmst du diese Behauptung?

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:12

Ich habe ihr ja angeboten das ich die Versandkosten übernehme, so das sie das Paket wieder erhält und bei 0 raus kommt. Aber dies wollte sie wie gesagt nicht, also hatte ich Pflicht die anzunehmen ?

peterobm  30.07.2015, 15:16
@Kameltisch

Schätze, dass das Päckchen, die sind immer nicht versichert; inzwischen wieder bei der Firma gelandet sind.

eleteroj  30.07.2015, 15:19
@Kameltisch

nein, nicht die Pflicht. Du hättest vom Kaufvertrag schriftlich zurücktreten können, um dich zusätzlich abzusichern. Aber das nur für die Zukunft. Jetzt brauchst du überhaupt nichts mehr zu tun, nicht mal Sorgen machen, ist alles nur viele leeres Gerede ohne Substanz :)

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:19

Es war ein privatverkauf und die Verkäuferin macht mich verantwortlich dafür das es nicht ankommt.

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:20

Ich habe ihr doch geschrieben das ich es leider nicht annehmen kann. Darauf hin Fingen ja die Beleidigungen und die Drohungen an.

eleteroj  30.07.2015, 15:24
@Kameltisch

ist ja verständlich, dass die Verkäuferin emotional reagiert, wenn ihr ein Geschäft durch die Lappen geht, aber das hat juristisch ebensowenig Substanz wie wenn Rumpelstilzchen mit dem Fuss auf die Erde stampft. Wenn sie weiter Beileidigungen veröffentlicht, kannste ihr drohen mit Anzeige wegen Beleidigung bzw üble Nachrede o.ä

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:29

Ok vielen Dank :) das mache ich

Sendung per Nachnahme; das Paket wird NUR herausgegeben, wenn auch direkt an den Überbringer bezahlt wurde. Das ganze Hickhack versteh ich nicht! Wird nicht bezahlt, so bekommt der Verkäufer das Paket retour!

Was heist nicht angekommen? Das ist Sache des Verkäufers.

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:16

Ja doch leider droht sie mir mit ner Anzeige da ich ja das Paket nicht angekommen hatte/ konnte.

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:28

Davon hatte ich keine Ahnung! Dankeschön

Hatte leider nicht mehr die Möglichkeit (das Geld) um das Paket zu holen.

Also lag das Paket abholbereit, und du hast das nicht abgeholt?

Damit befindest du dich in Annahmeverzug

Ansonsten ist deine Geschichte etwas wirr. War das eine private Verkäuferin? Hast du per Vorkasse bezahlt? Ist das Paket wieder zurück an den Absender gegangen

Kameltisch 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:10

Der Postbote war bei mir, aber leider war ich wegen Umzug nicht mehr dort.
Ich habe per Nachnahme bewährt (sprich erst das Paket und dann hätte ich dem Postboten das Geld geben müssen).
Ja es lag 7 Tage zur Abholung bereit, ich hatte aber keine Möglichkeit dahin zu kommen und das Geld ebenfalls weil ich ja umziehen musste.

Es war eine Seite auf Facebook

franneck1989  30.07.2015, 21:34
@Kameltisch

Ich bitte dich zu bedenken, dass der Kaufvertrag weiterhin besteht und er nur mit Einverständnis der Käuferin aufgelöst werden kann. Daher solltet ihr euch einigen und du das Geld notfalls überweisen.

Erwähnenswert ist vielleicht das wo sie das veröffentlichte das ich eine Betrügerin sei meinte sie es wollen 9 Leute mich anzeigen, mit denen ich nie Kontakt hatte.