Nebengewerbe als Polizist?

4 Antworten

Ja, grunsätzlich geht das. Du mußt Dir die Nebentätigkeit nur vorher von Deinem Dienstherrn genehmigen lassen.

Wenn "Personal Trainer" aber so zu verstehen ist, daß Du in Deiner Eigenschaft (Qualifikation) als Polizist nebenbei Geld verdienst, dann gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der Du Geld verdienen darfst. Wenn Du mehr hast, mußt Du das Deinem Dienstherrn abliefern. Die Einnahmen aus der Tätigkeit sind dann einmal jährlich an den Dienstherrn zu melden.

Da du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, unterliegt eine nebenberufliche Tätigkeit besonderen Einschränkungen.

Bevor du mit der Nebentätigkeit beginnst, unbedingt das Personaldezernat kontaktieren und eine schriftliche Zustimmung von dort einholen. Andernfalls kann's böse enden! :-(

Ich würde mich erst mal bei der Gewerkschaft informieren über den rechtlichen Hintergrund. Aber eine Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber auf jeden Fall genehmigt werden.

Das bedarf der Zustimmung Deines Arbeitgebers.