Selbstständig als Schilder-Lichtreklamehersteller?

2 Antworten

Das sind mehre Fragen.

Wegen Gebühren ,musst bei der Handwerkskammer Nachfragen die sind von Bundesland zu bundesland etwas Unterschiedlich.

zu den anderen Fragen JA und JA , bei Gewerblicher Nutzung und da du keinen Meister Titel hast ,wird ein Meister für deine Vorhaben gebraucht. also jemand der seinen Namen für dich Hergibt. Denn musst dann auch entsprechend Monatlich Bezahlen.

habeeinefrage01 
Fragesteller
 06.01.2018, 02:27

Danke für deine Antwort ,

aber der Beruf Schilder- Lichtreklameehersteller ist nicht zulassungspflichtig daher kann ich mein Gewerbe alleine Betreiben ohne das ich ein Meister in meinem Betrieb brauche .

Silberfan  06.01.2018, 02:31
@habeeinefrage01

Das kann von Bundesland zu Bundesland Unterschiedlich sein. Hier in Hessen Unterleigt dieser Handwerksberuf der Meisterpflicht. Auch wenn jemand aus NRW einen Arbeitsauftrag in Hessen machen würde müsste er den Meister Nachweisen. So sind bei uns die Regelungen in Hessen. Hatte mal vor 3 Wochen eine Anfrage bei der HWK machen müssen und da bekam ich die Liste aller Handwerksberufe die einen Meistertitel Nachweisen müssen. Da fällt auch dein Beruf darunter. Ich bin selbst Handwerker ( Gelernter Elektriker) ,den Beruf gibt es Offiziell nicht mehr , Müsste eine Spezielle Prüfung ablegen um wieder als Mechatroniker Arbeiten zu können. Aber auch hier ist ( falls ich mich dort Selbstständig machen würde) ein Meistertitel Notwendig. Bin Gott sei dank im anderen Bereich Selbstständig wo ich keinen Meistertitel brauche

habeeinefrage01 
Fragesteller
 06.01.2018, 02:40
@Silberfan

Hier in NRW braucht man dafür kein Meistertitel weil der Beruf Schilder.......hersteller nach B1 nicht zulassungspflichtig ist und ich kein Meistertitel brauche . Ich verstehe aber gerade nicht ob ich mich bei der HWK in NRW Düsseldorf eintragen muss mit der Eintragungsgebühr .

habeeinefrage01 
Fragesteller
 06.01.2018, 02:46
@habeeinefrage01

ohne das ab >Ich verstehe

Silberfan  06.01.2018, 02:49
@habeeinefrage01

immer etwas Überlegen. willst nur in NRW tätig sein dann gelten die Bestimmungen in NRW, willst Bundesweit Tätig werden brauchst nen Meistertitel, PUNKT , kein wenn und aber.

Ende der Diskussion.

Nach Nr. 53 der Anlage B zur HwO gehört dieser Beruf zu den zulassungsfreien Handwerken. Du musst dich zwar in die Handwerksrolle eintragen lassen, brauchst aber keine Qualifikation.

Weil Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle zwei ganz verschiedene Dinge sind, gibt es da keine Reihenfolge. Du musst beides zeitnah machen.

In Berlin kostet die Eintragung in die HwR ca. 90 €. In anderen Bundesländern kann das aber abweichen.