Selbstgemachtes Verkaufen / Steuern, Gewerbe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Anmeldung -> § 14 GewO

In deinem Fall handelt es sich auf jeden Fall um ein anzeigepflichtiges  Gewerbe, auch wenn du es nur einmalig dieses Jahr machen willst. Der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht wird hier von der Finanzverwaltung sehr extensiv ausgelegt. Du musst also zum Gewerbeamt deiner Stadt gehen und dort dein Gewerbe anmelden. Dauert 15 min und kostet je nach Gemeinde ca. 30€ (Mehr in der Regel nicht)

Die Gemeinde gibt diese Info dann an das Finanzamt weiter, welches dir einen netten Brief schreiben wird nach dem Motto: "Nach unseren Informationen führen Sie ein Gewerbe, bitte füllen Sie das beiliegende Schreiben aus, damit wir Sie erfassen können." 

Bei dem beiliegenden Schreiben handelt es sich um den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Da sind dann die persönlichen Daten anzugeben und eben auch einige deiner Unternehmenseigenschaften. 

Wichtig:

1. 

Bei der Ausfüllung solltest du auf jeden Fall angeben, dass der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt wird. D.h. nach § 4 III EStG einfach Einnahmen ./. Ausgaben. Wenn du das nicht explizit angibst, dann bist du verpflichtet den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln und das heist Bücher führen, buchen etc. das willst du nicht.

2. 

Wenn du voraussichtlich unter 17.500 Umsatz im Jahr hast, dann kannst du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das solltest du auch tun, da du ansonsten die ersten zwei Jahre verpflichtet bist monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA zu melden, auch das willst du nicht. Konsequenz der Kleinunternehmerregelung ist, dass du zwar zB an die Druckerei gezahlte Umsatzsteuer nicht zurück bekommst (Vorsteuer), aber auch keine Umsatzsteuer bei deinen Verkäufen für das Finanzamt einbehalten musst. D.h. du darfst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Freibetrag:

Wie schon richtig gesagt wurde Beträgt der Freibetrag für 2016 8.652€ (§ 32a EStG). Dieser wird jedoch aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten jedes Jahr neu berechnet und erhöht. Für 2017 soll er auf 8.822 Euro angehoben werden (wurde noch nicht offiziell vom BFM beschlossen).

Auch interessant:

Neben der Pflicht steuern zu zahlen kann auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu einem gewissen Unmut führen. Wenn du nicht explizit vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wirst (§149 I S.2 AO) dann bist du nur verpflichtet, wenn du die Grenzen des §56 EStDV nicht überschreitest. Da kommt es nun darauf an, ob du ledig, verheiratet bist und ggf. noch Einkünfte als Arbeitnehmer beziehst, aber generell gilt, dass du nur verpflichtet bist bei steuerlicher Relevanz. Steuerlich irrelevant sind die Fälle, bei denen die einbehaltenen Lohnsteuer bereits die Einkünfte aus dem Arbeitnehmerverhältnis abgilt (dies ist der Fall bei Steuerklasse 1, 2 und 4, bei Steuerklasse 3, 5 und 6 bist du wieder in der Erklärungspflicht § 46 II AO) und die sonstigen Einkünfte in deinem Fall der Gewinn aus dem Verkauf der Kalender nicht über den Freibetrag des § 32a kommt, also für 2017 8.822 €.

Beste Grüße und viel Erfolg bei deinem Vorhaben,

Diplom-Finanzwirt

Zappzappzapp  27.11.2016, 23:52

Jo, so möchte man die Antwort haben, sehr gut!

Wer mit einer selbständigen Tätigkeit Geld verdienen will, muss dies anmelden. Gewerbe werden auf dem Ordnungs- bzw. Gewerbeamt angemeldet und freiberufliche Tätigkeiten dem Finanzamt schriftlich angezeigt.

Es gibt einen Grundfreibetrag den alle unbeschränkt Steuerpflichtigen haben und dieser beträgt in 2016 8.652,- €.

Hat aber keinen Einfluss auf die Anmeldung oder deine Pflicht deine Umsätze und dein Einkommen zu erklären.

Der Steuerfreibetrag beträgt pro Jahr € 8.652,-. Wenn Du sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, brauchst Du erst Steuern zahlen, wenn Dein Einkommen diesen Betrag überschreitet.

Ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung gerichtete, dauerhafte Tätigkeit. Wenn Du nur diesen einen Kalender produzierst und verkaufst, ist das noch kein Gewerbe und erfordert keine Gewerbeanmeldung.

Beides. Du musst es anmelden. Aber die paar Euro sind mit Sicherheit steuerfrei.

Am besten fragst du mal im Finanzamt nach. Sonst könnte es ziemlichen ärger geben. Die verstehen da keinen Spaß wenn es um das liebe Geld geht.