Selbstgemachten Sirup Verschenken Richtlinie?
Ich möchte Löwenzahnsirup verkaufen. Das darf man ja nur mit Auflagen und einer Gewerbeküche. Aber wenn ich es in meiner Privatküche herstelle, dann darf ich es nicht verkaufen. Meine Idee ist, ich stelle es in meiner Privat Wohnung her und verschenke an jeden ein Glas. Dazu bekommt er ein Flyer, wo alle Infos draufsteht. Und wenn es denen geschmeckt hat können sie dafür was geben, so viel wie es ihnen wert ist(ist kein Pflicht, obwohl es wäre schön ein angemesenen Preis, da ich ja alles investiere). Und sie können auch spenden, damit ich das Gewerblich machen kann.
- Wie sind da die Richtlinie?
- Was sagt das Gesetz?(In Googel steht nur, wenn man es verkauft und nicht verschenkt)
- Darf man das machen bezahlen so viel wie man will, oder muss ich Auflagen machen?(Dörfer machen das ja auch und stellen es vor dem Haus...)
- Dürfen die Leute spenden?
- Was passiert wenn es Verletzte gibt, anhand der Lebensmittel(Ich habe ja es nicht verkauft und da es privat ist, bekomme ich Ärger von der Behörde? Weil wenn man was für Freunden kocht und denen schlecht wird bekommen die keine Strafe. Aber zählt es auch wenn man das in Massen verschenkt....?)
Bräuchte dringend euer Rat!
Vielen Dank im Vorraus.
Ps.: Auf dem Etiket wir drauf stehen die Zutantenliste, Nährwertangabe(Wird vom Labor ermittelt), Gramm anzahl, Abfülldatum, Probe Seriennummer(Lohnnummer)
5 Antworten
Und wenn die einfach etwas geben, obwohl es kein muss ist, ist es auch nicht verboten.....
Da ist meine Meinung...
Und diese Meinung ist falsch. Sonst würden das ja alle machen und so die Gewerbeanmeldung, die Steuern und die sonstigen Vorgaben umgehen.
Es sind einfach keine Spenden mehr (Spenden wären es eh nie, es wären Geschenke). Es ist ein ganz normaler gewerblicher Verkauf.
und nein, es ist nicht verboten, Löwenzahnsirup an seine Mutter, Freunde, Bekannte, den Chef oder Arbeitskollegen, Obdachlose und wen auch immer zu verschenken;
dabei handelt es sich allerdings um Gefälligkeitsgeschenke wobei die Gerichte entschieden haben, dass beide Seiten um die Gefälligkeit des Geschenkes bescheid wissen und dabei auch stillschweigend einen Haftungsausschluß (ausser grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) hinnehmen;
wenn Du Dich allerdings auf einen Wochenmarkt stellst oder sonstwo Deinen Sirup (oder egal was) anbietest (oder "verschenkst") und so nebenbei bemerkst, dass Du Dich über eine Spende freuen würdest, dann ist das in keinster Weise ein Geschenk sondern schon eher ein klassisches Umgehungsgeschäft;
also melde lieber ein Kleingewerbe an, da gibt es Umsatzgrenzen, die Du vermutlich nie erreichen wirst und Du bist auf der sicheren Seite
Für ein Gewerbe brauche ich eine Gewerbeküche und darf es nicht Privat herstellen und wie sieht es mit spenden aus, darf ich die bekommen um das Gewerbe aufzumachen.....?
Wenn du Lebensmitte herstellt und vertreibst, brauchst du ein Gesundheitszeugnis.
Und egal wie da das nennst, das IST GEWERBLICH, wenn du damit Einnahmen erzielen willst.
Es ist doch nicht Verboten ein Glas zum Beispiel die Mutter zu schenken. Und wenn sie das lecker findet spendet sie etwas. Und man kann das ja an mehreren Leute schenken. Wenn du zum Beispiel ein Selbtgebackenen Kuch an dein Chef verschenkst, ist das auch nicht verboten. Oder wenn du ein Obdachlosen ein Selbstgemachtes Glas schenkst. Du darfst es ja nicht verkaufen,a aber verschenken geht doch. Und wenn die einfach etwas geben, obwohl es kein muss ist, ist es auch nicht verboten.....
Da ist meine Meinung...
Kannst mir eine Seite zeigen, wo genau steht, das man das nicht darf, was ich net grade verstehe.......
Ich schreibe ja aller nötigen Daten darauf....
Viel Ärger, alles verboten. Du kannst Gesetze, Lebensmittelvorschriften und Hygienevorschriften nicht einfach durch Tricks umgehen.
Es ist doch nicht Verboten ein Glas zum Beispiel die Mutter zu schenken. Und wenn sie das lecker findet spendet sie etwas. Und man kann das ja an mehreren Leute schenken. Wenn du zum Beispiel ein Selbtgebackenen Kuch an dein Chef verschenkst, ist das auch nicht verboten. Oder wenn du ein Obdachlosen ein Selbstgemachtes Glas schenkst. Du darfst es ja nicht verkaufen,a aber verschenken geht doch. Und wenn die einfach etwas geben, obwohl es kein muss ist, ist es auch nicht verboten.....
Da ist meine Meinung...
Kannst mir eine Seite zeigen, wo genau steht, das man das nicht darf, was ich net grade verstehe.......
Auch wenn Du noch hundertmal fragst:
Vergiss es, das ist nicht erlaubt und kann Dich mehrere Tausend Euro kosten, je nachdem, wer bei Deinen zahlreichen Verstößen gegen so ziemlich alles auf Dich aufmerksam wird.