Darf ich privat landw. Waren verkaufen?
Hallo! Ich kenne jemanden, der verkauft Brennholz/ Bauholz sowie verschiedene Landwirtschaftliche Produkte (z.B. Kartoffeln) "unter der Hand" an Nachbarn, Bekannte. Ist dies zulässig? Müsste er ein Gewerbe anmelden?
Gruß Katharina
5 Antworten
Ab und zu ist das sicher gestattet. Willst Du ihn anzeigen oder warum fragst Du?
was bringt dir das?
Geld!? Sorry, verstehe deine Frage nicht so ganz
Wenn dieser Jemand die landwirtschaftlichen Produkte auf seinem Land produziert hat, dann ist das Urproduktion und kein Gewerbe (§ 6 GewO). Falls er einen Hofladen betreibt, darf er sogar bis zu 10 % Ware hinzukaufen. Ist also alles in Ordnung.
Wenn er die Waren aber selbst einkauft, um sie weiterzuverkaufen, ist das Handel und gemäß § 14 GewO anzumelden.
Bei Regelmäßigkeit muss er zwingend ein Gewerbe anmelden. Bei einem Jahresumsatz unter 17.500 kann es als steuerfreies Kleingewerbe laufen.
In deiner Antwort stimmt ja gar nichts !
1. Muss er auch bei Regelmäßigkeit kein Gewerbe anmelden.
2. Es gibt weder Groß- noch Kleingewerbe !
3. Bei einem Jahresumsatz von mehr als 17.500 € entfällt nur die MwSt. Einkommensteuer ist trotzdem zu zahlen, somit ist das auch nicht steuerfrei.
Gewerbeanmeldung muss nicht unbedingt sein. Wichtiger ist die Versteuerung
Was heist "die Versteuerung"?
du brauchst ärztliches attest und die räume dazu
Was soll der Arzt bescheinigen? Und wofür brauche ich räumlichkeiten, wenn ich holz verkaufe (ab Forstweg)
habe was von Kartoffel gelesen; bei holz natürlich nicht
ok, nehmen wir Kartoffeln. die werden eingesackt, in die Garage gestellt und vom Kunden da abgeholt. Meinst du das mit Räumlichkeit?
genau
Na ja, ich hätte eventuel ebenfalls die möglichkeit, auf dieser Schiene was zu machen...