Arbeit ) ist es verboten sachen zu verkaufen die man in der Arbeit gescheckt bekommen hat?

8 Antworten

Wenn der Schmuck dir tatsächlich vom rechtmäßigen Eigentümer geschenkt worden ist, bist du dann der Eigentümer des Schmucks. Somit hast du auch das Recht, ihn zu verkaufen.

Das dürfte ja wohl im Regelfall nicht vorkommen (es sei denn, es handelt sich quasi um "Abfall"). Wer Eigentum rechtmäßig (!) erwirbt, kann - sofern volljährig - frei darüber verfügen. Wenn es sich hier um ein bewußt gegebenes Geschenk handelt, dann hielte ich es für geschmacklos, ein solches Geschenk zu verkaufen.

Ich glaub nicht Es gehört ja dir du kannst ja damit machen was du willst DEIN EIGENTUM

also ich denke mal das du ihn verkaufen kannst ist ja jtz deiner allerdings kann der besitzer oder wer auch immer es dir geschenkt hat es jederzeit wieder haben wollen wobei ich nich denke das es der fall sein wir aber verkauf es vielleicht nicht so auffälig verkaufen des alle es mitgriegen

allerdings kann der besitzer oder wer auch immer es dir geschenkt hat es jederzeit wieder haben wollen ?????????

Geschenkt ist geschenkt und der Beschenkte kann es verkaufen, verschenken oder wegschmeißen. Völlig egal, da es ihm gehört und es nicht zurück gefordert werden kann. Und das kann auch jeder mitkriegen!!

ist nicht verboten, da es jetzt dein Eigentum ist und über das kannst du frei verfügen