Sehr hohe Geldstrafe (Tagessätze), dann arbeitslos?

6 Antworten

Grundsätzlich ist, nach Rechtskraft des Urteils keine Änderung mehr möglich. Sollte der Verurteilte nicht in der Lage sein auch Ratenzahlungen nicht zu befriedigen, kann er, um die Haft zu umgehen, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Er wird dann pro Hafttage mit 6 Stunden Arbeit rechnen müssen. Wenn sie das auch nicht kann, erfolgt die Ladung zum Strafantritt. Egal wie krank man ist, der Justizvollzug verfügt über eigene Krankenhäuser und auch eigene Pflegeabteilungen.

Natürlich bleibt die Geldstrafe bestehen. Auch nach dem Unfall

Die Strafe bleibt. Ob die Zahlung so weitergeht kommt auf sein Vermögen und die weiteren Einkünfte an.

Entweder wird die Rate angepasst oder du wanderst in die JVA und sitzt eine ersatzfreiheitsstrafe ab hier wird dann der zugrundeliegende tagessatz von in dem Fall 200€ angenommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wäre dann doch zu einfach, sich durch Arbeitslosigkeit aus der Strafzahlung zu retten. Ein Tagessatz entspricht einem Hafttag. Wenn zahlungsunfähig, dann Haft. Ganz einfach.