Schwund nach Wäscherei, wer haftet

4 Antworten

Die Liste der Wäscherie ist meiner Ansicht nach nicht relevant. Da kann ja jeder kommen und eine Liste nach seinem Gutdünken anfertigen. Und was Zeugen angeht --hast du keine? Denk noch mal genau nach. Kein Mensch wird 20 Wäschestücke aufschreiben wenns nur 10 sind--er muss ja für 20 bezahlen!! Und die gewaschene Wäsche einfach vor die Tür legen wo sie für jeden zugänglich ist scheint mir auch nicht so in Ordnung. Wenn ein Paketzusteller die Sendung einfach in der Mülltonne verklappt und sie dann verschwunden ist ist er verantwortlich. Wer denn sonst --verdammt noch mal!

LG Opa

holgerholger  08.08.2018, 20:57

Genauso relevant wie die Liste des Einlieferers. Es sei denn, die Einlieferungsliste wurde gegengezeichnet.

Solche Wäschereien kenne ich aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts,gleich nach dem Krieg.Wohl 10 Jahre hat so eine Wäscherrei auch unsere Wäsche gemacht.Gefehlt hat nie etwas.Waren auch andere Zeiten.Aber Recht haben und Recht bekommen ist Zweierlei.Normalerweise muss die Wäscherei dafür haften,und den Schaden ersetzen.

Für verloren gegangene Stücke haftet der Betrieb (mit Pauschalbeträgen). Das gilt natürlich auch bei Beschädigungen

kannst du nachweisen was du abgegeben hast?

DerHans  12.11.2014, 14:29

Dafür ist der Beipackzettel ja da. Bei der Entgegennahme muss der kontrolliert werden

atina1976 
Fragesteller
 12.11.2014, 14:30

also Wäsche wurde bei Rückgabe vor unserer Haustür abgelegt mit Lieferschein. Lieferschein war nicht identisch mit dem Schein, den ich bei der Abgabe beigelegt hatte. Dieser war von der Wäscherei korrigiert drangelegt. Nun sagt die Wäscherei, die Artikel die ich beanstande waren nicht dabei. Waren sie aber.

DerHans  12.11.2014, 14:39
@atina1976

da steht dann Behauptung gegen Behauptung. Der Betrieb hat den Inhalt sicher von einer zweiten Person gegenzählen lassen

Da wird es schwierig nachzuweisen, dass Wäschestücke abhanden gekommen sind. Wer sollte ein Interesse daran haben getragene Wäsche zu stehlen ( Außer einem ganz bestimmten Personenkreis)