Autobatterie gekauft, im Flur ausgelaufen und Parkett zerstört. Wer zahlt das?

12 Antworten

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In Autobatterien (Akkus) ist immer Säure. Wasser wird nur nachgefüllt, wenn welches Verdunstet ist um die Säuerkonzentration wieder herzustellen - falls es solche Batterien heutzutage überhaupt noch gibt.

Wurde die Batterie als Gefahrgut verschickt?
Ich denke, nur wenn das nicht der Fall war könnte der Verkäufer belangt werden - wenn ja, ggf. das Transportunternehmen.

Für den Schaden im Flur dürfte ein längeres Verfahren mit entsprechender Beweisführung notwendig und der Erfolg ungewiss sein.

Die defekte, ausgelaufene Batterie zurückschicken wird wohl nicht mehr klappen.

Ich wünsche Dir viel Spaß und Erfolg, dem Händler zu beweisen, daß die Batterie einen Mangel hatte. Wenn man schon so bl** ist eine säuregefüllte Batterie in die Wohnung zu stellen, ist man selber Schuld. Der Händler wird, genauso wie die meisten, die hier richtig geantwortet haben, behaupten, daß Du sie auf den Kopf gestellt hast und Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. Wenn sie vorher schon undicht gewesen wäre, hättest Du das außen an der Verpackung sehen können und die Sendung gar nicht erst annnehmen dürfen.

Wenn der Händler Dir die Battereie umtauscht  und das kostenlos, finde ich das gut.

Der verursachte Schaden an Deinem Parkett bleibt sicher an Dir hängen.

Verbuche es  als Lerneffekt.

Also---nu ma ganz langsam und von vorne. Eine Autobatterie die per Post verschickt wird, muss auslaufsicher sein sonst dürfte sie nicht per Post verschickt werden. Und wenn sie nun trotzdem ausläuft ist sie irgendwie beschädigt worden. Da musst du jetzt mal in dich gehen und versuchen herauszufinden was da passiert ist. Und wenn du das weisst und sicher bist nix falsch gemacht zu haben zeig das Ding jemandem der sich damit auskennt. Ich bin im ADAC, da würde mich mein Weg ganz schnell hin führen. Aber auch "Nichtmitgliedern" wird geholfen ---kannst ja dabei gleich beitreten--78,-€ im Jahr ist bestimmt billiger als das neue Parkett im Flur, der ADAC hat auch Rechtsberatung .ES wird nix so heiss gegessen wies gekocht wird. Es wünscht viel Glück der Opa

Den Vermieter interessiert der Grund des Schadens nicht. Für das Parkett musst du aufkommen. Dem Internethändler musst du Fehlerhaftigkeit nachweisen. Wird schwer, da einen  Ersatz zum bekommen. Reklamiere auf jeden Fall schriftlich.. Viel Erfolg.