Rechtsanwalt bezahlen obwohl ich ihn nicht beauftragt habe!
Hallo zusammen, Folgendes ist mir passiert! Ich habe eine anzeige wegen eines streits bekommen mein Bruder hat ohne meine wissen bei einen anwalt angerufen und wollte fragen ob man hier was machen kann. Die Sekräterin meinte er soll schnell vorbei kommen das der anwalt sich es anschaun kann, das hat er dann auch getan nach 5min ist er wieder raus der anwalt sagte da kann er nichts machen! Jetzt habe ich hier eine rechnung liegen von 100euro die an mich adressiert ist die ich bezahlen soll für ein beratungsgespräch obwohl ich weder was davon gewusst habe noch das ich es wollte oder was unterschrieben habe. Ist das so rechts gültig vielen dank schon mal
5 Antworten
Nein. Du hast mit dem Anwalt keinen Vertrag abgeschlossen sondern "nachgefragt" wenn er sagt "da kann man nichts machen" hat er dir in dem sinne nicht geholfen und sicherlich kostet das auch dann keine "100 euro". Du kannst ihm eine email an seine email Adresse schreiben (ist für später als Beweis besser als ein brief) darin legst du schriftlich fest das DU keine Hilfe von ihm in Anspruch genommen hast, weder mündlich noch sonst in irgendeiner form. Sollte eine DRITTE Person dies getan haben dann hast du damit nichts zutun und scheidest als kostenTräger aus. Du legst ausserdem schriftlich fest das wenn er trzd. Darauf behaart wegen dem Geld du dich gezwungen siehst einen Kollegen aus seiner Branche damit zu beauftragen sich dieser Sache anzunehmen und wenn es sein muss vor gericht zu gehen. Der wird nichts sagen glaub mir, der hat genug Arbeit und rechtstermine...und wenn ja gewinnst du glaub mir. Der müsste schon ziemlich Tricky sein um das durchzuziehen. ..
Viel glück bruda oder Zahl wenn du angst hast aber du hast hoffentlich noch ein Fünkchen ehre... BITTE NOCH WAS: schreib IMMER am ende einer email nach dem gezeichnet dein name, " Alle Angaben ohne Gewährleistung und unter vorbehalt. Das ist eine Art Sündenbock den du immer verwenden kannst wenn jemand das gesagte von dir gegen dich verwenden möchte...
Nun dann muss ich dich korrigieren letztendlich habe ich nichts anderes gesagt. Es kann sein das der Anwalt, wie soviele rechtsgelehrte, die Unwissenheit dieses Mannes ausnutzen will und ihm mit einigen Mahnungen undnletztendlich dem Inkassounternehmen drohen wird. Was mit dem Bruder ist (die dritte person) das war nicht Inhalt der frage. Mir ist bewusst das der Bruder indem Sinne seinen Mist auszubauen hat. Danke.
erst ist leider über 18 :( der anwalt sagte aber nicht das es was kostet weder im vorfeld noch beim gehen zu ihm! Aber es kann doch nicht rechts gültig sein das er MIR die rechnung schickt ?
Die Berechnung an deine Person ist nicht korrekt. Eigentlich hätte dein Bruder die Rechnung bekommen müssen. Grundsätzlich ist dein Bruder jedoch zur Zahlung verpflichtet. Das Honorar eines Anwaltes richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Sein Bruder auch nicht da der Anwalt im Vorfeld Keine kosten berechnet hat die anfallen könnten..
Der Anwalt muss im Vorfeld keine Angaben zum zu erwartenden Honorar machen. Die Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.
Geh zu dem Anwalt und kläre es, wenn das nichts bringt wende dich an die Polizei die bringt sowas in Ordnung
Diese Rechnung musst DU nicht bezahlen.
Der Anwalt wurde von deinem Bruder beauftragt. Jedoch kann dein Bruder ohne deine Vollmacht keinen Anwalt in deinem Namen und auf deine Rechnung beauftragen. Daher könnte der Anwalt die Forderung nur gegen deinen Bruder stellen.
Nun stellt sich die Frage, ob ihr den einfachen Weg gehen wollt und die Sache einfach so regelt oder ob ihr dem Anwalt erst mal widersprecht und dann eben die Rechnung auf deinen Bruder ausgestellt ins Haus flattert. Unterm Strich kostet es beide Male gleich viel.
tja... fällt halt unter Beratung. Wie alt ist denn der Bruder? Unter 14 ist ernicht geschäftsfähig - vor allem nicht bei Anwälten.
Was du schreibst, ist so leider nicht korrekt.
Richtig ist: Der Anwalt hat keine Handhabe gegen den Fragesteller, da dieser den Anwalt nicht beauftragt hat. Daher ist diese Rechnung nicht durchsetzbar. Allerdings kann der Anwalt diese Forderung gegen den Bruder des Fragestellers, der beim Anwalt eine Rechtsauskunft eingeholt hat, stellen. Die Rechtsauskunft muss auch dann bezahlt werden, wenn sie für den Mandanten negativ ausfällt. Grundsätzlich kann ein Vertrag mit einem Anwalt mündlich geschlossen werden. Die Vergütung für die Dienste richtet sich, sofern nichts anderes vereinbart, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).