Vertragsbruch Pferd?

8 Antworten

Ok.

In der Regel sind beide Verträge Kauf -und Verfügungvertrag unabhängig von einander geschlossen. Auch wenn sie in einem Dokument zusammengefasst worden sind.

Warum wurde das Vertrauen der Besitzerin erschüttert? Sind Zahlungen ausgeblieben, Scheidung, Partnerverlust, Ärger Job etc.?

Wenn Sie das Pferd behalten will, ab zum Anwalt, dort treuhändisch die Kaufsumme hinterlegen, mit der Bestätigung des Zahlungswillen mit dem Anwalt zum Gericht, dort Einstweilige Verfügung erwirken über den Verbleib des Pferdes in dem jetzigen Stall.

Na ja sollte Deine Freundin den Anschein erweckt haben, das Pferd erwerben zu wollen, dafür das Pferd zur Verfügung erhalten hat, ohne über gesicherte finanzielle Mittel zu verfügen ist das Betrug.

Der Stalleigner muss das Pferd an den jetzigen Eigentümer übereignen. Fast immer gibt es in Überlassungsverträgen eine Kündigungsmöglichkeit mit unverzüglichen Entzug des Pferdes.

Wenn die Besitzerin clever ist lässt sie über den Stalleigner, sofortiges Näherungsverbot zum Pferd aussprechen um das Pferd vor Schaden zu bewahren, das Vertrauen zur potenziellen Käufern ist erheblich zerrüttet, man hegt Angst um Leib und Leben des Tieres

Helfen kannst Du nur wenn wirklich alle Karten auf den Tisch kommen. Es geklärt werden warum jetzt Bedenken an dem Kaufwillen oder auch das Vermögen zum aufbringen des Kaufpreises auftauchen.

Die Vorbesitzerin möchte meine Freundin wegen Betrug anzeigen

Dann lass sie das doch machen. Warum hat die Angst davor, wenn Alles so abgelaufen ist, wie du es geschildert hast? Eine Anzeige ist keine Schuldanerkenntnis und keine Bestrafung.

Zudem soll meine Freundin das Geld dennoch zahlen, damit sie von einer Anzeige absieht

Da die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht kein Grund für die sofortige Bezahlung.

Ob der Kaufvertrag tatsächlich ungültig ist, weiß ich nicht. Aber dafür gibts ja den Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich finde es immer sehr schwierig, wenn im Vorfeld einer Frage genannt wird "Anzeige ist raus" und "ach ja Anwalt ist auch beauftragt" und dann kommen plötzlich Fragen, die jeder Jurastudent im 2. Semester nachts um 3 im Vollrausch beantworten könnte.

Das macht die ganze Geschichte etwas unglaubwürdig. Bitte frag am Montag den beauftragten Anwalt. Und wenn ihr bei der Polizei wart um die Anzeige aufzugeben, werdet ihr auch vom aufnehmenden Beamten informiert worden sein.

Meinen juristischen Rat schreibe ich hier nicht.

Du kannst am besten helfen, wenn du deine Freundin begleitest und sie hinderst Geld für eine Sache (das Pferd) zu bezahlen, was nicht in ihr Eigentum übergeht, da es von jemand anderem gekauft wurde.

vanni4523 
Fragesteller
 07.01.2022, 19:40

Okay also soll ich sie abhalten das Geld vorerst zu zahlen? Sie lässt sich leider voll drauf ein…

TorDerSchatten  07.01.2022, 19:42
@vanni4523

Sie bekommt ja das Pferd nicht, da es anderweitig verkauft ist. Also keinesfalls zahlen!

Und sich nicht mit Polizei oder anderem Quatsch erpressen lassen, sondern erstmal abwarten. Möglichst auch nicht auf Nachrichten antworten, also sich nicht hinreißen lassen, aber alles aufheben. Das braucht dann euer Anwalt.

Wenn es Erpressung Bedrohung Nötigung usw. ist, aber das bewertet dann er.

vanni4523 
Fragesteller
 07.01.2022, 19:43
@TorDerSchatten

Danke für die hilfreiche Antwort. ☺️ Wünsche dir einen schönen Abend.

pony  07.01.2022, 21:32
@TorDerSchatten

sie HAT das pferd bereits in besitz.

es besteht ein kaufvertrag. der ist und bleibt bindend.

dBusinesscoach  07.01.2022, 19:42

Ganz Deiner Meinung, zumal es nicht sonderlich nützlich ist, wenn die Frage bzw. der Sachverhalt so wirr geschildert wird.

pony  07.01.2022, 21:33
@dBusinesscoach

aaaah... eine froindchensbeweihräucherungsgruppe...

pony  07.01.2022, 19:50
Du kannst am besten helfen, wenn du deine Freundin begleitest und sie hinderst Geld für eine Sache (das Pferd) zu bezahlen, was nicht in ihr Eigentum übergeht, da es von jemand anderem gekauft wurde.

da ist der jurastundent aber mehr als im vollrausch.

denn der rat, der hier gegeben wird, ist FALSCH.

vorkaufsrecht ist bindend. davon abgesehen wurde das pferd bereits an die freundin verkauft. die verkäuferin kann es nicht zweimal verkaufen.

der vertrag ist gültig, da von beiden unterschrieben. der kaufpreis muss, solange die beiden parteien nicht einig sind, auf einem sperrkonto hinterlegt werden.

StRiW  08.01.2022, 15:51
@pony

Leider sind da die Verträge von bis abgefasst.

Für unsere Verträge gilt:

Die Kaufabsicht muss schriftlich erklärt werden,

Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufberechtigte den zum Zeitpunkt des Verkaufes erzielten Preis aufbringen mag. Dieser kann durchaus erheblich höher sein wie bei Vertragsabschluss des Vorkaufsrecht.

Ich schließe einen anderen schwebend unwirksamen verbindlichen Kaufvertrag, der dort vereinbarte Betrag ist zu entrichten wenn die Vorkaufsberechtigte den Vertrag als unwirksam erklärt, Bedenkzeit 48 Stunden, ansonsten verfällt das Vorkaufsrecht und das Pferd ist ab Stichtag x nicht mehr mein Eigentum.

Der Vertrag der Überlassung überträgt sich auf den neuen Eigentümer. Bzw. je nach Überlassungvereinbarung endet diese nach weiteren 24 h nach Erklärung das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Die Haftung über den Untergang des Pferdes und oder Wertminderung verbleibt bis zur Inbesitznahme durch den neunen Eigentümers bei dem aktuellen Besitzer.

Ich steige nicht ganz durch... vertraglich vereinbart, dass Freundin das Pferd zur Verfügung hat u. dann übernimmt? Die Freundin wird wie vereinbart den KP bezahlen? Warum dann die Anzeige wegen Betrug? Welchen Betrug soll die Freundin denn begangen haben? Und warum soll sie jz bezahlen ohne Pferd als Gegenleistung?

Die Vorbesitzerin ist in dem Fall die Betrügern, wenn sie das Pferd obwohl vertraglich vereinbart nicht an deine Freundin abgibt, sondern nochmal verkauft hat - sofern denn von Seiten deiner Freundin alles seine Richtigkeit hat u. sie ihren Teil des Vertrags eingehalten hat.

Klingt leider so, als hätte deine Freundin nicht bezahlt oder irgend einen Teil der Abmachung nicht eingehalten? Welchen Grund hätte denn die Vorbesitzerin sonst, jz so ein Faß aufzumachen?

der vertrag war bindend, der angebliche verkauf an jemand anderen ist nichtig.

stallbesitzer verständigen, dass das pferd nicht herausgegeben wird.

die freundin muss den kaufpreis zum vereinbarten termin entrichten.

der anwalt ist zu langsam.

die freundin muss mit dem vertrag zum amtsgericht gehen und eine einstweilige verfügung erwirken. und zwar im eilverfahren.