Schwester zur WG-Besichtigung mitnehmen?

5 Antworten

Es ist immer gut und richtig, eine zweite Person als Zeugen dabei zu haben. Der Vermieter muss das dulden. Das hat mit Unselbständigkeit nichts zu tun. Vermieter neigen dazu, dass sie sich an Gesagtes oder Zugesichertes später nicht mehr erinnern (können/wollen).

Was sollte daran komisch sein? Vier Augen sehen mehr als zwei. Ich fände es sogar sehr gut. Du kannst doch mit einem charmanten Satz einleiten wie: "Hallo, ich habe meine Schwester ... mitgebracht; sie hat schon einige Zeit WG-Erfahrung ..." oder "... sie zieht auch irgendwann in eine WG."

Nein. Dann hast du eine zweite Meinung, die du einholen kannst.

Wohnungsbesichtigungen sollte man nicht alleine machen, aber auch nicht unbedingt Verwandte, lieber Jemanden mit dem man nicht verwandt ist.

Natürlich dürfen Sie eine Person mitbringen. Das wärs dann aber schon.