Vermieter komische Dinge?

7 Antworten

Das Argument versuchte Nötigung taugt zur fristlosen Kündigung nicht

Trudebasti 
Fragesteller
 07.10.2021, 07:46

Danke. Mal sehen was dabei rauskommt. Ich bin beruflich gerade in DE unterwegs und somit nicht zu Hause. Jetzt fordert er, dass ich sofort „nach Hause“ komme und er will alle Umsatzdetails live vom 01.10 - Dato sehen :/

Letzten Freitag habe ich die Miete überwiesen und bis dato kam bei ihm nichts an. Nachweis von mir wurde erbracht. (Umsatzdetail).

Das ist ggfs. zu spät. Wann hast du diese ÜW erteilt, und an welche Zielbank? Wenn das am Freitag nach 16 Uhr war, wurde die ÜW erst bei der SPK am Montag überhaupt in den Buchungslauf eingestellt. Damit müsste sie aber dennoch spätestens am Mittwoch (eigentlich Dienstag, aber bei überschneidenden Buchungsläufen Wertstellung ggfs. erst Mitwoch) beim Empfänger gutgeschrieben worden sein. Hier ist zu bedenken, dass die Miete spätestens (!) am 3. Werktag auf dem Konto des Mieters einzugehen hat (§ 566 BGB), sofern im MV nicht abweichend geregelt. Das wäre hier aber der Montag gewesen. Du bist also säumig.

Wenn man schon zu spät überweist, dann halt per Sofortüberweisung.

Trudebasti 
Fragesteller
 06.10.2021, 15:48

Danke für deine Antwort :-) Das ganze geht auf Sein Konto und Malta

FordPrefect  06.10.2021, 15:51
@Trudebasti

Wat?

Es handelt sich also um eine maltesische Bank? Dennoch gilt hier SEPA, die ÜW muss also am übernächsten Banktag wertgestellt sein. Ist ja wohl eine SEPA- und keine Auslands-ÜW gewesen.

Trudebasti 
Fragesteller
 06.10.2021, 15:53
@FordPrefect

Richtig es ist eine Bank auf Malte. Bei mir hat alles funktioniert, anscheinend muss das Peoblem bei seiner Bank liegen… Er will es aber nicht wahr haben

DaKaBo  06.10.2021, 15:51
Das wäre hier aber der Montag gewesen.

Das wäre hier der Dienstag gewesen, weil der Samstag in diesem Zusammenhang nicht als Werktag zählt.

FordPrefect  06.10.2021, 15:52
@DaKaBo

Doch, tut er. § 566 BGB weist explizit den Werktag als Zähleinheit aus. Dass das kein Banktag ist, stimmt, hat aber diesbezüglich keine aufschiebende Wirkung. Nicht zuletzt deswegen zahlt man seine Miete auch per Dauerauftrag, denn die Bankrechner setzen die Überweisung dann schon am richtigen Tag um.

DaKaBo  06.10.2021, 16:11
@DaKaBo

Also, nochmal geguckt: Bei Mietzahlungen ist der Samstag kein Werktag, bei Kündigung der Wohnung schon.

FordPrefect  06.10.2021, 17:21
@DaKaBo

Danke, das kannte ich bislang noch gar nicht. Man lernt eben nie aus.

DogDiego  06.10.2021, 15:57

05.10.2021 war der 3.Werktag.

Letzten Freitag habe ich die Miete überwiesen und bis dato kam bei ihm nichts an. Nachweis von mir wurde erbracht. (Umsatzdetail).

Der Nachweis interessiert nicht. Entscheidend ist der Eingang auf seinem Konto und das ist bisher nicht geschehen. Wenn Du bis zum 15. überweisen kannst, warst Du auf jeden Fall pünktlich und legt man die Gesetzeslage zu Grunde (3. Werktag im Monat) ebenfalls, denn es kommt (leider) nur darauf an, wann Du überwiesen hast, und nicht, wann das Geld auf seinem Konto eingeht. Sollte es bis zum 15. immer noch nicht auf seinem Konto sein, wäre es Deine Sache, bei Deiner Bank mal nachzuforschen, wo das Geld hin überwiesen wurde. Wenn es tatsächlich dem richtigen Konto gutgeschrieben wurde, dann wäre es wiederum seine Sache bei seiner Bank nachzuforschen, was damit ist. Sollte eine Nachforschung Geld kosten und es stellt sich heraus, dass Du alles richtig gemacht hast, könntest Du die Kosten wieder von ihm verlangen.

Seine Forderungen:

Miete für Folgemonat bis 28. zahlbar kann er nicht verlangen. Vertraglich nicht und gesetzlich auch nicht.

Daten des Bankberaters musst Du ihm nicht geben. Seine Kontakte nützen nichts, es sei denn jemand verrät das Bankgeheimnis.

Fristlos kündigen könnte er nur, wenn es schon die zweite Miete ist, die fehlt oder rückständige Beträge, die mindestens mehr als 1 Monatsmiete ausmachen. Hier kann er Dir wegen der einen Miete erst einmal gar nichts.

Detailansicht "Live" geht ihn nichts an. Das einzige, was er kann, steht oben. Mehr geht nicht.

Auf die Kaution darf er erst nach Mietende zugreifen. Theoretisch also unmittelbar nach Ende des Mietverhältnisses. Bei einer fristlosen Kündigung (wohl erst einmal nicht möglich), also ziemlich kurzfristig.

Was an Deiner Stelle tun? Ihm allenfalls nochmal erklären, dass das Geld überwiesen wurde. Ggf. noch einmal die IBAN prüfen, ob alles richtig ist und ansonsten einfach abwarten und ihn toben lassen. Möglicherweise hilft es auch, wenn Du einfach mal auf darauf verweist, dass er auf all das, was er nun von Dir verlangt, kein Recht hat und wenn er das nicht glaubt, soll er sich doch mal von einem Anwalt beraten lassen.

Vielleicht ist das Geld zwischenzeitlich schon bei ihm verbucht.

Der schein etwas durchgeknallt zu sein.

Ich würde mir was anderes suchen, seine Forderungen kann der so jedenfalls nicht durchsetzen.

Aus Google.

Antwort: In der Regel müssen Sie Ihre Miete an Ihren Vermieter überweisen. Wann die Zahlung auf seinem Konto eingehen muss, ist oft im Mietvertrag geregelt. Nach dem Gesetz ist sie spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig (§ 566b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Mit einer nachträglichen Änderung ,muss man nicht einverstanden sein.

Gerhart  06.10.2021, 22:35

Am 3. Werktag muss die Miete angewiesen sein!!!

  • Miete sofort zahlbar bis 28. jeden Monats und nicht 01. Ihm egal ob ich das Gehalt habe oder nicht! das kann er durchsetzen. dann musst du halt Betrag X auf deinem Konto zurücklegen.
  • Name und Telefonnummer des Bankberater‘s, falls nicht bekommt er es durch Kontakte raus Geht ihn nichts an.
  • Wenn das Geld bis Samstag nicht da ist, kann ich sofort ausziehen und meine Sachen mitnehmen (evtl. Einlagerung gehen auf meine Kosten) Bezweifle, dass er das so einfach kann.
  • ich soll mir das Geld leihen, weil er keinen Eingang verbuchen konnte! ist eigentlich logisch. Wenn du das Geld für deine Miete nicht auf dem Konto hast, dann musst du es dir leihen.
  • Detailansicht „Live“ über die Sparkassen App, das dass Geld rausgegangen ist und es sich nicht mehr auf dem Skonto befindet. Du hast ihn einen Beleg für die Abbuchung gezeigt. Das hat ihn zu reichen.
Gerhart  06.10.2021, 22:38

Da stimmt einiges nicht in deinem Kommentar. Auch mit der Grammatik haperts: Anwendung des Dativ beachten.

MisterParkinson  06.10.2021, 22:42
@Gerhart

Wow.

Die beste Argument gegen Meinung seien Krammatig oter Rächdschreipung.