Schwester verbieten ans Grab zu gehn

11 Antworten

Kann ich und/oder meine Mutter (Grabbesitzerinn) meiner Schwester verbieten an das Grab unserer Oma zu gehen?

Nein! Im Übrigen: Wie wollte man dies auch kontrollieren, da Friedhöfe öffentliche Plätze sind? Wolltet ihr während den Öffnungszeitenen das Grab bewachen (lassen)?

Das, was Deine Schwester getan hatte, wenn Deine Schilderung stimmen sollte, war nicht korrekt und kann dementsprechend geahndet werden......

Jedoch, worauf ich eigentlich noch hinweisen wollte, ist eure Wut auf Deine Schwester: Wo rührt sie her, weshalb ficht euch das an usw.?

Allein der Ausdruck 'Geldgeil' lässt mich zu der Frage hinreißen, ob diese Eigenschaft nicht ebenso auf euch passt, weil ihr euch wegen eines womöglich entgangenen Kapitals aufregt ?

Was hätte Deine Mutter mit diesen Erbstücken gemacht? Verkauft? Falls ja, dann ärgert sie sich vielmehr darüber, dass ihr dadurch Geld verloren ging, als der Diebstahl per se....

Falls nein, wem hätte dann diese Erbstücke nach dem Tod Deiner Mutter gehört; Deiner Schwester? Wenn dies so sein sollte, dann ist dies zwar kein Argument für einen Diebstahl, aber kann einen anderen Blickwinkel zur Sache herstellen....

Im Übrigen: Wofür sind eigentlich Erbstücke da? Um diese nur von einer Generation zur nächsten weiterzugeben? Da benötige ich sie dann nicht. Doch wohl eher, um davon etwas Schönes sich zu gönnen....Deine Schwester hat dies getan, wenngleich auch in unerlaubterweiser Weise....

Jeder Mensch begeht Fehler, zeigt Schwächen auf, gerät in Missgeschicke, macht unüberlegte Dinge etc. pp...

Jedoch sollte man jenen auch anhören (können), seine Sicht der Dinge darstellen lassen, und diesem eine Chance einer Wiedergutmachung zubilligen, gestatten und erlauben (können)....

Und vor allem vergeben....

Ob euch dies gelingt, wage ich zum jetzigen Zeitpunkt zu bezweifeln, weil ihr momentan in einem emotionalen Affront gegenüber Deiner Schwester befindet....

Dass Deine Schwester an das Grab Deiner Oma gehen möchte, kann man auch als ein Zeichen von Gewissen betrachten, falls sie diesen 'Diebstahl' getan haben sollte....

Gruß Fantho

Also ich kann dir ganz und garnicht zustimmen es geht nicht um`s Geld sondern darum, das er für mich unbezahlbar war und ich emotional an dem Ring hing. Die Goldketten usw. sind mir egal aber der Ring nicht und ich glaube wenn Oma sich melden könnte würde sie ihr sagen was sie von ihr nun hält... Und zum Grab gehen und Reue zeigen nach so einer Tat.... Sie mochte Oma klar aber sie hat weitaus mehr schlimmes gemacht

@Baxter2577

Also geht es dir um den ideellen Wert. Gut, das kann schmerzen und wütend machen, wenn man sehr am Materiellem hängt.....Im Übrigen dachte ich, dass es sich um Erbstücke handeln, die Deiner Mutter zugedacht wurden!?!?...

Ich glaube, wenn Deine Oma sich melden würde, dann würde sie über euer Verhalten lachen, denn dort, wo sie jetzt ist, wird dieser Streit als etwas unsinniges betrachtet und das Materielle als nicht mehr von Bedeutung....

Und zum Grab gehen und Reue zeigen nach so einer Tat....

Und wohin Deiner Meinung nach soll sie dann gehen und Reue zeigen? Und weshalb darf sie keine Reue zeigen? Vielleicht ist ihr dieses Unrechtbewusstsein klar geworden?

Sie hat etwas getan, woraus sie zu lernen hat, und Du legst ein Verhatlen an den Tag, aus dem Du auch zu lernen hast, wenngleich Dir dies schwerfällt (was Lernprozesse nun einmal so an sich haben), nämlich Vergebung......

Achtung! Keine Verurteilung meinerseits, sondern einfach nur 'Beobachtung'....

Gruß Fantho

Deine Ansicht geht ja gar nicht!

Den Familienschmuck verkaufen und vom Geld in den Urlaub fliegen, das ist auch keine unüberlegte (Kurzschluß)Handlung, sondern ein von langer Hand vorbereiteter Diebstahl! Falls der Fall wirklich so stattgefunden hat, dann ist es möglich, dass die Schwester vom Gericht eine Strafe "im Bereich einer niedrigen Gefängnisstrafe" bekommen könnte. Solche Sachen sollten nicht noch beschönigt werden.

Und laut Erbrecht gehören die Sachen eindeutig der Mutter und nicht den Töchtern, außer im Testament wäre es anders bestimmt.

@Klas1900

Hier meine Aussage:

Das, was Deine Schwester getan hatte, wenn Deine Schilderung stimmen sollte, war nicht korrekt und kann dementsprechend geahndet werden......

Und laut Erbrecht gehören die Sachen eindeutig der Mutter und nicht den Töchtern.....

Was anderes habe ich auch nicht geschrieben....

Gruß Fantho

@Fantho

Richtig, aber der Rest deiner Antwort geht in Richtung "Verzeihen, Vergessen, Verstehen.....). Und das kann ich leider nicht aktzeptieren, die Mutter hoffentlich auch nicht und auch kein Richter!

@Klas1900

Das ist ein Lernprozess, den viele Menschen noch begehen müssen bzw. sollten....

Vergebung, zudem noch die Selbstvergebung ist der schwierigste (Lern)Prozess, den man im Leben zu lösen hat (Nächsten- und Feindesliebe)....

Vor kurzem hatte ich ein Interview gehört von einem, der für ein paar Jahre im Gefängnis gesessen hatte und der ebenso zu verstehen gab, dass es verdammt schwer war und ist, sich selbst zu vergeben.....Das ist nicht einfach eine Kopfsache, was ja auch nicht ehrlich wäre, sondern eine emotionale Geschichte; und in diese schmerzhafte Tiefe (Emotionalität) wollen die meisten Menschen nicht hinabsteigen, denn dort erfährt man wahrlich Schmerzen.....

Gruß Fantho

Nein, das könnt ihr nicht. Wie auch? Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Besucher an einzelnen Gräbern zu bewachen! Ihr werdet trotz aller Querelen immer damit rechnen müssen, das sie zum Grab geht.

Danke erstmal für die Antworten.

Also Geld haben wir nicht wirklich viel meine Schwester meldet bald Privatinsolvenz an - ja feine Art jetzt noch schön weg. Ansich komme oder kam ich immer gut mit ihr aus, bis jetzt. Aber verkauf stand für uns NIE zur Debatte. Einfach weil wir sonst nichts von Oma haben und den Ring trug sie immer. Ich pfeif auf das Geld egal ob sie mir was abgeben würde ich würde es nicht nehmen. Das ist allein eine Frage des Respekts meiner Oma gegenüber. Ich könnte so nichtmehr an das Grab gehen. Ich hoffe einfach mal auf eine Quittung das sie mal sowas zurrück bekommt. Spätestens wenn sie mal Stirbt hoffe ich das sie da oben mal Oma begegnet und ihr das erklärt.

Danke wie gesagt nur wir sind nicht sauer wegen "dem entgangenem Geld" Weil der Ring war für mich unbezahlbar (die Ketten aus Gold) sind mir egal, nur dieser Ring wurde täglich getragen. Er "war" Oma und jetzt ist er für immer weg...

Das ist sehr traurig.

Nach dem Tod meiner Mutter hätte ich den Ring bekommen weil meine Mutter und Schwester nicht miteinander auskommen. Allerdings muss in meinem Ehevertrag drinnenstehen, dass im Scheidungsfall der Ring mir gehört! Wie geschrieben: Für mich ist er unbezahlbar. Anzeigen werde ich meine Schwester nicht und werde auch versuchen meiner Mutter das auszureden. Sie ist sich zwar ihrer Dreistigkeit nicht bewusst nur für mich steht fest falls sie mal ein Gewissen bekommt oder Oma im Jenseits wieder sieht bekommt sie die Quittung. Rache oder Vergeltung brauche ich nicht, ich hoffe sie sagt mir nach dem Urlaub wo sie alles hinverkauft hat und ich versuche es wiederzubekommen. Kontakt will ich mit ihr nun jedenfalls nichtmehr - denn das war zu skrupellos!

Deine Schwester NICHT anzeigen ist falsch! So wie du es schreibst, ist deine Schwester eine skrupellose Person!

Privatinsolvenz hin und her, sowas passiert vielen Menschen. Aber der Diebstahl mit dem verbundenen Urlaub lässt ja schon kriminelle Energie erkennen.

Hoffentlich lässt sich deine Mutter die Anzeige nicht ausreden.

Meiiiiiiiin Schschschaaaaaaaaaaaaaatzzzzzzzz...... ;-)

.....weil meine Mutter und Schwester nicht miteinander auskommen.

Interessante Aussage! Stellt jetzt alles in einem anderen Licht dar....

Was hat der Ehevertrag mit dem Ring der Omma zu tun, den Du von deiner Mutter erhalten hättest?

.....falls sie mal ein Gewissen bekommt oder Oma im Jenseits wieder sieht bekommt sie die Quittung.

Vielleicht ist dies ein Lernprozess für Deine Schwester, und wenn sie dann ein Gewissen bekommt, wird sie daraus dann gelernt haben..... Gott wird ihr nicht böse sein, weshalb dann Du, Deine Mutter, oder gar die verstorbene Omma?

Gruß Fantho

Ihr könnt sie wegen dem Diebstahl anzeigen. Ansonsten aber gar nichts.

Friedhöfe sind öffentlich, nicht euer Eigentum, auch nicht das Grab eurer Großmutter.