Bin alleinerziehend und nun zu meiner frage: darf der vater ständig seinen sohn zur oma geben?
Ich schildere erstmal die Situation!ER sieht alle 14 tage seinen Sohn von fr bis sa!Er holt ihn ab der erste weg ist direkt zu oma,hab ich kein problem mit. aber er gibt ihn ständig auch über Nacht zu seiner mutter ab.Letztens fragte ich meinen sohn 2 1/2 jahre alt hast du bei papa oder bei oma geschlafen?er antwortete bei oma,das frage ich ihn jedesmal wenn er von seinem vater kommt jedesmal sagt er er schläft bei seiner oma nicht beim vater!!da liegt es klar auf der hand das er sich gar nicht um ihn kümmert. finde es ja ok wenn der vater seine mutter besucht aber was mich stört das er ständig ihn ab gibt und er schön feiern geht,das immer wieder!!für mich ist so er schiebt sein kind zur oma ab!damit er nichts am hut hat mit ihm,er soll sich um ihn kümmern und nicht sein leben geniessen,genauso er hat ständig neue frauen!alle zwei monate ne neue freundin und jedesmal kriegt leon das mit.ich finde das geht gar nicht!!genauso wenn er ihn holt heult dr kleine wen er zu seinem vater das immer wieder...bsp: meine mutter die sieht seinen enkel viell alle zwei monate und da freut er sich tierisch wenn er mit kann und bei seinem vater überhaupt nicht!!aber ich kann leider nicht nach weisen das er sich nicht drum kümmert.und habe mir deshalb uberlegt ein detektiv zu beauftragen und heraus zu finden ob er sich wirklich kümmert wie er es behauptet..wassagt ihr dazu!!?? ich möchte nun hören was ich dagegen tun kann?den der stress hört nie auf!!kann ich ihm das umgangrecht verbieten..wenn er sich nicht drum kümmert?brauch rat..hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. ps hatte schonmal was dies betrifft geschrieben...nur das es genausso abläuft wie immer nix hat sich geändert
5 Antworten
Hallo,
ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen! Es ist nicht Sinn der Sache wenn der Vater Umgang haben soll/kann und sein Kind dann Abschiebt. Gesetzlich ist es so das du eigentlich nichts dagegen machen kannst, denn währende seiner zeit bestimmt der Vater wo sich sein Kind aufhält und wer sich darum kümmert. Grundsätzlich ist die 2te Oma ja auch nicht schlecht fürs Kind, nur wenn das Kind den Vater ausschließlich während der Fahrt zur Oma und zurück sieht ist das keine " normale Ausübung des Umgangs"
Du schreibst du gibst ihm das Kind freiwillig ohne Gerichtsurteil....dann hast du die Möglichkeit den Umgang abzubrechen und ab zu warten ob der Vater sein Umgangsrecht einklagt. Dann kannst du deine Bedenken vor Gericht vortraen und er wird sich rechtfertigen müssen.
Der bessere Weg wäre allerdings wenn du dich mit dem Kindsvater zusammen setzt und das Problem mit ihm besprichst. Sag ihm das du abbrechen wirst wenn er sich nicht selbst kümmert...denn es ist sein Umgang nicht der der Oma. Ab und zu spricht gar nichts dagegen wenn euer Kind bei der Oma ist, aber die Regel sollte es nicht sein. Wenn du mit ihm keine Einigung findest dann zieh es durch.
Du solltest aber immer beachten ob es bei der Oma schlimm ist oder ob es dem Kind eventuell doch gefällt wenn es erstmal da ist. Das Kinder weinen oder schreien wenn sie von der Mutter zum Umgang weg sollen ist normal....wäge also genau ab bevor du den Umgang abbrichst.
Während seines Umgangs hat der Vater das gesetzliche Recht darüber zu bestimmen, wo sein Kind sich aufhält, was es ist, was es spielt, wann es ins Bett geht und wer tatsächlich das Kind betreut.
§ 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt** § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 u**nd Abs. 2 entsprechend.
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
Derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält, bestimmt den Alltag des Kindes.
ER hat das Umgangsrecht - nicht die OMA. Du hast recht, wenn du sagst, ab zu zu zur Oma, da hat keiner etwas dagegen, aber ständig, das ist nicht so gedacht.
Hallo ,
ich verstehe Dich und deine Denkweise ! Würde mir nicht anders gehen ! Sicher kannst Du in Erwägung ziehen , ihm das Umgangsrecht zu verbieten ! Du hast das alleinige Sorgerecht und Du solltest zum Wohle deines Kindes entscheiden !!!
Setz Dich doch mal mit deinem Ex zusammen und berede mal , was Dir auf der Seele brennt !!! Vielleicht sieht er es ja nicht so wie Du es siehst ? Sicherlich ist es für deinen Kleinen auch schön , wenn er bei seiner Omi ist ! Aber er sollte die Zeit auch Tagsüber wenigstens mit seinem Papa verbringen !!!
Du könntest ja die Kontakte auf Tagsüber beschränken ? Dann kann er Dir den Kleinen Abends nach Hause bringen !!!
Ich finde es auch nicht so prickelnd , wenn er ständig die neuen Frauen seines Vaters kennen lernt !!! Das Kind braucht klare Strukturen ! Es ist mit Sicherheit schon schlimm genug , dass seine Eltern getrennt sind !
Versuch mit deinem Ex eine gute Lösung zu finden !" Wenn er sich quer stellt , würde ich ihm den Kleinen nicht mehr über Nacht dalassen !!!
GLG und alles Liebe und Gute , für Dich und deinen Kleinen , wünscht Dir , clipsmaus .-))
wer hat denn das Sorgerecht? derjenige darf entscheiden