Bin alleinerziehend und nun zu meiner frage: darf der vater ständig seinen sohn zur oma geben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen! Es ist nicht Sinn der Sache wenn der Vater Umgang haben soll/kann und sein Kind dann Abschiebt. Gesetzlich ist es so das du eigentlich nichts dagegen machen kannst, denn währende seiner zeit bestimmt der Vater wo sich sein Kind aufhält und wer sich darum kümmert. Grundsätzlich ist die 2te Oma ja auch nicht schlecht fürs Kind, nur wenn das Kind den Vater ausschließlich während der Fahrt zur Oma und zurück sieht ist das keine " normale Ausübung des Umgangs"

Du schreibst du gibst ihm das Kind freiwillig ohne Gerichtsurteil....dann hast du die Möglichkeit den Umgang abzubrechen und ab zu warten ob der Vater sein Umgangsrecht einklagt. Dann kannst du deine Bedenken vor Gericht vortraen und er wird sich rechtfertigen müssen.

Der bessere Weg wäre allerdings wenn du dich mit dem Kindsvater zusammen setzt und das Problem mit ihm besprichst. Sag ihm das du abbrechen wirst wenn er sich nicht selbst kümmert...denn es ist sein Umgang nicht der der Oma. Ab und zu spricht gar nichts dagegen wenn euer Kind bei der Oma ist, aber die Regel sollte es nicht sein. Wenn du mit ihm keine Einigung findest dann zieh es durch.

Du solltest aber immer beachten ob es bei der Oma schlimm ist oder ob es dem Kind eventuell doch gefällt wenn es erstmal da ist. Das Kinder weinen oder schreien wenn sie von der Mutter zum Umgang weg sollen ist normal....wäge also genau ab bevor du den Umgang abbrichst.

mardie20 
Fragesteller
 24.10.2013, 16:37

ich danke dir, das war wirklich sehr hilfreich, ich will ihm ja nicht das umgangsrecht verbieten...muss mal schauen das ich nun vernünftig mit ihm rede..aber ob es klappt keine ahnung.:)

Während seines Umgangs hat der Vater das gesetzliche Recht darüber zu bestimmen, wo sein Kind sich aufhält, was es ist, was es spielt, wann es ins Bett geht und wer tatsächlich das Kind betreut.

§ 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt** § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 u**nd Abs. 2 entsprechend.

Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

Derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält, bestimmt den Alltag des Kindes.

mardie20 
Fragesteller
 16.10.2013, 11:29

ist ja nicht gerichtlich angeordert ist ja aus freien stücken!!ich sage wo er sich aufhalten soll nicht er!!ist mir latte ob es ein gesetz gibt oder nicht!!wenn ich merke das es ihm dort nicht gut geht kann ich ihm den umgangverbieten!

Prudentia2013  16.10.2013, 12:03
@mardie20

Wenn Du das Kindeswohl gefährdet siehst, dann kannst Du das Jugendamt darüber informieren.

mardie20 
Fragesteller
 16.10.2013, 12:07
@Prudentia2013

das ist ja das problem die kennen ja den vater und treten ständig zurück wie wechselnde unterwäsche!!

Prudentia2013  16.10.2013, 12:21
@mardie20

treten ständig zurück wie wechselnde unterwäsche!!

?

Menuett  16.10.2013, 19:26
@mardie20

Tja, dann wirst Du feststellen, dass man Gesetze gegen Deinen Willen einfach durchsetzen kann.

Nein, Du kannst ihm den Umgang nicht verbieten.

ER hat das Umgangsrecht - nicht die OMA. Du hast recht, wenn du sagst, ab zu zu zur Oma, da hat keiner etwas dagegen, aber ständig, das ist nicht so gedacht.

Prudentia2013  15.10.2013, 00:29

Richtig! ER hat das Umgangsrecht! Und deshalb entscheidet ER und NICHT SIE, wie er diese Umgangszeit gestaltet. Und wenn er das Kind in SEINER Umgangszeit zur Oma bringt, ist das SEINE Entscheidung!

Hallo ,

ich verstehe Dich und deine Denkweise ! Würde mir nicht anders gehen ! Sicher kannst Du in Erwägung ziehen , ihm das Umgangsrecht zu verbieten ! Du hast das alleinige Sorgerecht und Du solltest zum Wohle deines Kindes entscheiden !!!

Setz Dich doch mal mit deinem Ex zusammen und berede mal , was Dir auf der Seele brennt !!! Vielleicht sieht er es ja nicht so wie Du es siehst ? Sicherlich ist es für deinen Kleinen auch schön , wenn er bei seiner Omi ist ! Aber er sollte die Zeit auch Tagsüber wenigstens mit seinem Papa verbringen !!!

Du könntest ja die Kontakte auf Tagsüber beschränken ? Dann kann er Dir den Kleinen Abends nach Hause bringen !!!

Ich finde es auch nicht so prickelnd , wenn er ständig die neuen Frauen seines Vaters kennen lernt !!! Das Kind braucht klare Strukturen ! Es ist mit Sicherheit schon schlimm genug , dass seine Eltern getrennt sind !

Versuch mit deinem Ex eine gute Lösung zu finden !" Wenn er sich quer stellt , würde ich ihm den Kleinen nicht mehr über Nacht dalassen !!!

GLG und alles Liebe und Gute , für Dich und deinen Kleinen , wünscht Dir , clipsmaus .-))

mardie20 
Fragesteller
 14.10.2013, 00:13

Ja das habe ich oft versucht entweder schreit er mich an oder er reagiert total aggressiv mir gegenüber! Ich finde es schon krass das ich als mutter schon auf solche gedanken komme wie zb einen detektiven zu beauftragen nur um die Wahrheit ans licht zu bekommen! Er lügt immer..wenn ich es mal nicht raus bekommen habe habe ich deren schwestern gefragt und die hauen ihn immer in die pfanne und dann kommt immer raus das er mich bezüglich leon (mein sohn) belügt. Genauso wie er letztens mir weiss machen wollte das mein sohn lügen würde dabei versteht ein 2 1/2 jähriger nich was lügen ist bzw bedeutet. Als ich ihn gefragt hatte ober er bei oma oder papa geschlafen hat.und gestern hat er mir schon gesagt das er mittag schlaf auch bei seiner oma macht das zeigt mir noch mehr das er ihn da abschiebt und er sich nicht kümmert.

Menuett  14.10.2013, 17:44

Sie kann ihm das Umgangsrecht nicht nehmen, das steht ihm gesetzlich zu.

Und ein Richter wird ihm in einem vereinfachten Verfahren direkt die gemeinsame Sorge zusprechen.

Selbstverständlich hat der Vater das Recht, das Kind zur Großmutter zu verbringen.

Prudentia2013  15.10.2013, 00:26

Ich verstehe nicht, warum Mütter den Vätern nicht einfach das Kind anvertrauen können, ohne ständig Kontrolle ausüben zu müssen. Den Mann kann ich verstehen, wenn er anfängt zu lügen. Ihm werden diese ständigen Vorhaltungen und Bevormundungen auf die Nerven gehen! Nur weil der Vater des gemeinsamen Kindes nicht so funktioniert, wie es die Mutter möchte, ist er längst kein schlechter Vater! Ein Vater hat Recht auf Umgang mit seinem Kind. Und den darf er gestalten, wie er will! Da kann die Mutter nicht einfach hingehen und eine Regel mal eben so umschmeißen, nur weil ihr etwas nicht in den Kram passt. Im Gegenzug darf der Kindsvater sich auch nicht im Umgang der Mutter mit ihrem Kind einmischen.

wer hat denn das Sorgerecht? derjenige darf entscheiden

mardie20 
Fragesteller
 13.10.2013, 18:01

ich habe das alleinige sorgerecht

Menuett  14.10.2013, 17:45

Das ist falsch!

Der Vater hat auch ohne Sorgerecht das Umgangsrecht und während diesem bestimmt er über den Aufenthalt des KIndes und die Mutter hat da kein Mitspracherecht.

mardie20 
Fragesteller
 16.10.2013, 11:47
@Menuett

nein falsch ich bestimme wo sein aufenthalt ist nicht er..er darf sein umgangsrecht nutzen seine mutter besuchen auch alles was er mit dem kind anstellt kann er gerne tun kein ding..

Prudentia2013  16.10.2013, 11:57
@mardie20

nein falsch ich bestimme wo sein aufenthalt ist nicht er

Verwechsel nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Umgangsrecht. Während der Umgangszeit hat nur der Vater das Recht, den Umgang zu gestalten, wie und wo er will!

Menuett  16.10.2013, 19:29
@mardie20

Nein, Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gegen das Recht des Vaters auf Umgang ausspielen

Das ABR regelt nur den Wohnort.

Den tatsächlichen Aufenthalt regelt die Mutter während sich das Kind bei ihr aufhält.

In der Zeit des Vater, also während seines Umgangs, bestimmt er wo, wann und wie sich das Kind bei wem aufhält. Das ist sein gesetzlich festgelegtes Recht.

Prudentia2013  15.10.2013, 00:29

Das Sorgerecht hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun.