Hartz 4 Weiterbewilligungsantrag: Mehrbedarf für Warmwassererzeugung - Angeben und wenn ja, wo?
Hallo ihr,
ich mache gerade meinen Hartz4-Weiterbewilligungsantrag fertig fürs JobCenter. Ich habe in der Abrechnung (Änderungsbescheid) stehen einen Mehrbedarf für Warmwassererzeugung (9,75€).
Muss man einen Mehrbedarf bei einer Weiterbewilligung überhaupt angeben oder wird das vielleicht automatisch weiter übernommen?
Oder kommt das zu "4. Es entstehen Kosten für Unterkunft und Heizung [...] sonstige Wohnkosten" ?
Oder wo kommt das sonst hin?
Danke!
2 Antworten
Auch in einem WBA - musst du alle schon bereits angegebenen Angaben wieder eintagen, dazu gehört dann auch unter 4 wie sich deine Wohnkosten verteilen und deine dezentrale Wassererwärmung trägst du dann bei sonstigen Wohnkosten ein.
Also entweder dezentrale Wassererwärmung oder Erwärmung durch Boiler / Durchlauferhitzer, diese pauschale beträgt z.B. bei einem Single 2,3 % von der maßgebenden Regelleistung die seit 2019 nun 424 € beträgt, so kommt man dann auf diese 9,75 €.
Bitte schön.
Danke dir für deinen Stern !
Bei Weiterbewilligung hat das Jobcenter alles Notwendige, so auch die KDU.
Dennoch muss bei jedem WBA - alles nochmals angegeben werden, steht auch ganz oben bei den Hinweisen zum ausfüllen.
Danke für die Antwort, aber um die KDU ging es nicht. (siehe Antwort von isomatte)
Danke für die perfekte und qualifizierte Antwort. -Auf den Punkt. Klasse!