Rückwirkend mehrbedarf behinderung hartz 4?
Hallo alle zusammen ich habe folgends problem:
Ich habe einen GDB von 70% ohne Kennzeichen (bin epileptiker).
Das jobcenter hat seit 2006 meinen behindertenausweis vorliegen.
Ich habe jedoch nie einen mehrbedarf erhalten... hätte ich den nicht bekommen müssen?
Und müssten die mir den theoretisch nicht rückwirkend zahlen?
4 Antworten
Fällt dir ja ziemlich früh ein.
Du kannst Widerspruch einlegen für alle Bescheide die nach dem 11.12.2017 zugegangen sind.
Ansonsten Überprüfungsantrag für alle Bescheide 1 Jahr rückwirkend.
Vgl. § 21 Abs. 4 SGB II.
Mehrbedarf hat doch nichts mit dem Job-Center zu tun ...
Was würdest du als "Mehrbedarf" anführen (bei Epilepsie - hat meine Freundin auch)?
Mehrbedarf hat doch nichts mit dem Job-Center zu tun ...
Warum steht es dann als eigener § (21) im SGB II?
Ja, hast Recht-- ich habe dies halt immer der Grundsicherung zugeordnet. Aber trotzdem mußt du einen Mehrbedarf beantragen und begründen -- alleine der GdB reicht nicht.
den Mehrbedarf erhälst du wenn du tatsächlich auch einen Mehrbedarf hast.
wo liegt denn bei Epilepsie ein Mehrbedarf vor?
Es gibt nur einen Mehrbedarf bei besonderer Ernährung,zB Zöliaki.Wo hast Du einen Mehrbedarf aufgrund Deiner Behinderung?
Ja,und was begründet einen Mehrbedarf bei Epilepsie?
Es gibt auch einen Mehrbedarf bei Behinderung, Schwangerschaft, dezentraler Warmwasseraufbereitung und minderjährigen Kindern nebst Alleinerziehung.