70 % Schwerbehinderung ohne merkzeichen,Wohnungsgröße?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der GdB hat keinen Einfluß auf die angemessene Größe der Wohnung. Als Single "darfst" du bis zu 50m² anmieten.

WENN ein erhöhter Platzbedarf wegen der Behinderung besteht, und das sind nun mal die Rollifahrer, dann muss das extra beantragt werden.

Dein GdB hat für dich gar keine positiven Wirkungen. Denn durch den Bezug der Grundsicherung hast du ohnehin schon verbilligt Fahr- und Eintrittskarten sowie eine GEZ-Befreiung. Ach ja, du kannst einen Ausweis beantragen für die Bahn und für Parken auf gekennzeichneten Parkplätzen. Ob dem Antrag statt gegeben wird, hängt an weiteren Voraussetzuungen, die ohne Kennzeichen bei dir wohl nicht gegeben sein dürften.

Nur "Anspruch" auf einen Sitzplatz im ÖPNV kannst du erheben mit dem Ausweis.

Der GdB über 50 (ohne Kennzeichen) ist für Erwerbstätige noch "nützlich" danach nicht mehr.

Hallo Katerlovely,

Sie schreiben:

70 % Schwerbehinderung ohne merkzeichen,Wohnungsgröße?

Hallo, Welche Wohnungsgröße steht mir bei einer Schwerbehinderung von 70%,ohne Merkzeichen zu? Ich lebe von EU-Rente,in Verbindung mit Grundsicherung.

Antwort:

70 % Schwerbehinderung gibt es nicht, 

sondern es muß richtig heißen, GDB 70!

Unter folgendem Link können Sie nachlesen, welche Wohnungsgrößen in Betracht kommen:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Miete-und-Heizung-269.html#ue5

Auszug:

5. Größe der Wohnung

Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten einer angemessen großen Wohnung. 

Die Bestimmungen sind von Ort zu Ort unterschiedlich, im Durchschnitt gelten 45 m² für eine Person als angemessen. 

Für jede weitere Person werden ca. 15 m² dazugerechnet, bei Rollstuhlnutzung und Pflegebedürftigkeit wird zusätzlicher Platz gewährt.

6. Wohnungsbeschaffungskosten und Kaution

Gegebenenfalls können auch Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Umzugskosten) und die Mietkaution übernommen werden, wenn das Sozialamt vorher der Übernahme dieser Kosten zugestimmt hat. 

Diese Kostenübernahme ist möglich, wenn:

der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wurde, z.B. wegen einer zu hohen Miete.der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist

 

und

wenn ohne die Zustimmung für eine Kostenübernahme keine Wohnung gefunden werden kann.

Mietkautionen sollen dabei als Darlehen übernommen werden, müssen also immer zurückbezahlt werden.

Maklerkosten müssen seit 1.5.2015 vom beauftragenden Vermieter bezahlt werden. 

Das Sozialamt ist in jedem Fall vor dem Unterschreiben eines Mietvertrags zu informieren und die Kostenübernahme muss ggf. vorher beim Sozialamt beantragt werden. 

Geld, das ohne genehmigten Antrag ausgegeben wurde, wird nicht zurückerstattet, auch nicht, wenn deswegen Schulden gemacht wurden.

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist in diesen Dingen in der Regel immer Ihr zuständiges Sozialamt!

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Miete-und-Heizung-269.html#ue8

Auszug:

8. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.

Nachteilsausgleiche mit GDB 70!

Siehe bitte unter folgendem Link:

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/BehinderungundAusweis/Nachteilsausgleiche/Nachteilsausgleiche_node.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Auch mit GdB steht dir kein Anspruch auf eine Wohnung zu. Allein das Sozialamt kann eine bestimmte Wohnungsgrösse vorschlagen.

Deine Schwerbehinderung hat keinerlei Einfluß auf die Größe einer Wohnung. Wenn du auf Grund finanzieller Gegebenheit nur eine 30m² Wohnung leisten kannst, ist es eben so. Hast du genug Euronen kannste dir auch eine Villa oder ein Haus mieten.