Schwarzfahrer nachträglich belangen?

4 Antworten

Natürlich nicht

.... wieso nachträglich?

Er wird doch nur einmal belangt und dies auch nur, wenn er sich erwischen läßt.

Beispiel: Fahren zwei mit einem Schülerausweis ist der Inhaber vom Original auch fällig.

wie soll er es merken, wenn er dich nicht kontrolliert hat?

An was denkst du da genau?