Schwarzfahrer; Muss ich Inkassounternehmen bezahlen, kann ich direkt Verkehrsgesellschaft bezahlen?

6 Antworten

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Zahle die 40 Euro an die Verkehrsgesellschaft, schreib der Inkassobude kurz und knapp, dass die Forderung längst beglichen ist und du keine weiteren Zahlungen leisten wirst und du der Weitergabe deiner Daten widersprichst.

Dann kommen noch 3 bitterböse Bettelbriefe und dann ist Ruhe.

Wer hier gern Inkassofirmen reich machen will kann das gern tun.

Du hast den Zeitpunkt verpasst, die 40 € direkt an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Auf jeden Fall haben die auch schon gemahnt gehabt..... Die haben nun die Forderung an ein Inkassounternehmen zur Beitreibung weitergegeben. Deren Auwand hast du nun auch an der Backe. Kannst ja versuchen, die Hauptforderung direkt zu zahlen. Ich kann dir aber nicht versprechen, dass die Inkassogebühr nicht doch noch bei dir eingetrieben werden wird.

Zunächst solltest Du den Sachverhalt prüfen. Schwarz gefahren > Ja, erwischt worden > auch ja, im Regelfall wird dann eine Zahlungsfrist von einer Woche eingeräumt, innerhalb der nur die 40 € fällig werden. Erst ab dann kann ein Mahnverfahren eröffnet werden. Dies kann NUR postschriftlich erfolgen und muss seitens des Verkehrsbetriebes nachgewiesen werden. (Hier reicht i.d.R. die vereinfachte amtliche Zustellung. Ein Rückschein entfällt hierbei. Einschreiben/Rückschein geht auch, belastet Dich aber zusätzlich mit den dadurch entstehenden Gebühren. In beiden Fällen bist Du Nachweispflichtig, kein Schreiben bekommen zu haben. Eine solche Behauptung wird aber oft nicht anerkannt. Kosten eines Inkasso-Unternehmens, die deutlich über der ursprünglichen Forderung liegen, können eventuell angefochten werden. Einzige Klarheit in der Angelegeneit kann aber nur ein Jurist (Anwalt) geben. Aber: Der kostet natürlich auch Geld, welches im Streitfall der Verliere tragen muss. Also: Schwarzfahren lohnt sich definitiv nicht. VlT Bist Du aber auch schon so oft nicht ertappt worden, dass Die jetzige Summe alle Einzelvergehen aufwiegt -|?

Wenn das Inkassobüro dich angeschrieben hat, hat die Verkehrsgesellschaft hat ihre Forderung an das Inkassounternehmen verkauft, dh: du KANNST nur noch ans Inkassounternehmen zahlen! Dir bleibt keine andere Wahl. Fahre beim nächsten Mal besser mit Fahrschein, dann wird es nicht so teuer! LG Elfi96

mepeisen  31.08.2014, 21:47

Unfug. Wenn die Forderung verkauft worden wäre, dürfte das Inkasso (da dann in eigener Sache tätig) gar keine Inkassogebühren fordern. Das ist verboten.

Das solltest du erst mit den Verkehrsbetrieben klären.

Aber das Inkassounternehmen wurde ja nun bereits eingeschaltet und ist tätig geworden. Somit wollen die auch ihr Geld.

Das bedeutet auch, dass die Forderung der Verkehrsbetriebe schon länger bestand. Du hättest dort ja gleich zahlen können.

Erutan 
Fragesteller
 31.08.2014, 10:37

Ja habe ich aber vergessen, dass ich mal schwarzgefahren bin. Außerdem kann ich ja erst ab 15. September wieder zahlen.

kim294  31.08.2014, 10:39
@Erutan

Und die Forderung der Verkehrsbetriebe hast du auch vergessen?

Dann musst du nun halt mit den Konsequenzen leben.

mepeisen  31.08.2014, 21:47
Somit wollen die auch ihr Geld.

Na und? Der, der sie beauftragt, hat sie auch zu bezahlen. Das kann dem Schuldner komplett egal sein.