Schwarzfahren nicht gezahlt?
Ich wurde mit 16 Jahren beim Schwarzfahren erwischt, es kammen auch Briefe mit verlange nach erhöten Beförderungsentgeld, die ich nie gesehen habe, meine Eltern erzählten mir davon nichts. Sie haben das immer aufgeschoben bzw. Hatten nie vor zu zahlen. Jetzt bin ich 18 geworden, immer noch Schüler und die haben immer noch nicht gezahlt. Komme ich jetzt in die Schufa? Werden die Briefe jetzt an mich adressiert?
2 Antworten
Keine Sorge, du bekommst keinen negativen Schufa-Eintrag. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" wegen Schwarzfahrens hat nichts mit Krediten zu tun - und nur Kredite und das Zahlungsverhalten bei Krediten interessieren die Schufa und werden eingetragen.
Heute würden die Briefe an dich adressiert werden, wenn denn noch Mahnungen kommen sollten. Du bist der Vertragspartner der damaligen Beförderung gewesen.
Das ist ein allgemeiner Irrtum, den man immer wieder hört. Auch eine "beschränkt geschäftsfähige" Person schließt mit ihrem eigenen Geld oder dem Geld, welches ihr speziell für ein bestimmtes Geschäft gegeben wurde, vollgültige Verträge ab (sog. Taschengeldparagraph, 110 BGB).
Die Eltern geben normalerweise das Fahrgeld zu diesem Zweck. Der Beförderungsvertrag, den der Jugendliche schließt, ist daher voll gültig. Der Schwarzfahrer besteigt das Verkehrsmittel und täuscht eine erworbene Fahrkarte (bezahlter Preis) vor - und muß nun eine Vertragsstrafe zahlen (erhöhtes Beförderungsentgelt).
Bekommt ihr denn immer noch Mahnungen? An wen sind sie adressiert?
mit 16 ist man doch beschränkt geschäftsfähig, ohne eine Einwilligung der Eltern, dürfte man doch kein Vertragspartner sein.