Schufa Mufa Gelbe Briefe, lass Ma diese?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So ganz kann ich dir nicht folgen.

  • Du bist aus Sicht eines Verkehrsbetriebs schwarzgefahren?
  • Du bist minderjährig?
  • Du hast die Forderung streitig gestellt?

Hab ich das so richtig verstanden?

Wenn ja, besteht weder Anspruch auf Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts, es sei denn es lag elterliches Einverständnis zur Schwarzfahrt vor, noch darf die Forderung vor gerichtlicher Klärung eingemeldet werden an Auskunfteien, da sie streitig ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wichtigefrag56 
Beitragsersteller
 20.12.2018, 00:38

Ich bin minderjährig, bin aus der Sicht der Verkehrsbetriebe schwarz gefahren und habe die Vorderung streitig gestellt

und wie meinst du das mit elterlich erlaubt schwarz zu fahren?

seit wann verschickt die Schufa Mahnungen ? Frag mal lieber bei Deinen Eltern nach. Du hast offenbar etwas den Überblick verloren.

Ja, kannst du! Und nun solltest du schnellstens deine Schulden zahlen.

Dave1805650  19.12.2018, 18:10

Nein, da soll er Einspruch erheben, solche deppen.

.

Hallo.

Das ist so wie geschrieben nicht der Wahrheit entsprechen.

Die Schufa fordert kein Geld an.

Mit Gruß

Bley 1914

So etwas habe ich noch nie gehört: Schufa schickt Abmahnungen??