7 mal erwischt beim Schwarzfahren?

7 Antworten

Das wird sicherlich ganz genau irgendwo auf dem Anschreiben stehen. Einfach mal nachschauen. 

Lolli03 
Fragesteller
 20.02.2016, 17:17

Es stand nichts drauf, habe alles mehrmals durchgelesen.

Was steht denn in dem Brief. Also was wird dir vorgeworfen? Wenn dort nichts von §265a Erschleichen von Leistungen oder ähnliches steht ist es wegen etwas anderem.

Aber ja du kannst eine Anzeige bekommen, wenn du sehr Pech hast sogar nach dem ersten Mal Schwarzfahren.

http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

BalTab  20.02.2016, 17:22

Das steht doch, das nach den passenden "Datummsen" gefragt wird! Was soll das denn sonst sein?

mit den jeweiligen Daten

Lolli03 
Fragesteller
 20.02.2016, 17:23

doch es steht Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung (Paragraph 265a StGB)

Jub das ist eine anzeige...unabhängig von deinen Geldstrafen steht auf leistungs erscheichung in zweifel 30 Tage haft

BalTab  20.02.2016, 17:23

Nee.. Bis zu 1 JAHR!

Redgirlreloadet  20.02.2016, 17:41
@BalTab

Ok noch schlimmer :) mir waren die 30 tage bekannt

Szwab  20.02.2016, 23:56

Ich würde mal behaupten, dass in Deutschland die wenigsten wegen Leistungserschleichung tatsächlich sitzen gehen.

Ja natürlich.

was dz zahlst, ist keine STRAFE, das ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" und eine zivilrechtliche Forderung des Beförderungsunternehmens. Davon unabhängig ist die strafrechtliche Verfolgung nach StGB (Strafgesetzbuch) 

§ 265a StGB Erschleichen von Leistungen

DAS kommt oben drauf :

.....wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.



Lolli03 
Fragesteller
 20.02.2016, 17:27

Also wenn man im Fragebogen die Straftat zugibt bekommt man eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn die Person über 18, aber unter 21 Jahre alt?

Lolli03 
Fragesteller
 20.02.2016, 17:28

ist

BalTab  20.02.2016, 17:34
@Lolli03

Das ist erst mal ein Anhörungsbogen. WAS du bekommst, entscheidet ein Staatsanwalt oder ein Gericht.

Wenn das nach Jugendstrafrecht beurteilt wird, werden es Sozialstunden, sonst eine Geldstrafe. Für eine Freiheitsstrafe muss schon mehr gewesen sein

Der zitierte Teil des StGB ist Erwachsenen-Strafrecht,