Schwanger mit 20 // Jugendamt
hallo(: wie oben steht bin ich 20 jahre alt und in der 8 woche schwanger. Mit 19 bin ich zuhause ausgezogen und war für ca. 6 wochen zum übergang in einer Wohngruppe untergebracht bis meine eigene Wohnung bezugsfertig war. In dieser Zeit hatte ich natürlich Kontakt zum Jugendamt welcher aber nach den besagten 6 Wochen wieder vorbei war. Nun zu meiner eigentlichen Frage, wird das Jugendamt mit mir in Kontakt treten? Da ich von vielen Freunden gehört habe das es so sein soll wäre ich dankbar für eine klärende Antwort(: Falls es wichtig ist, mein Freund und ich Wohnen zusammen er hat einen festen job und steht voll zu mir und dem Kind. Danke euch vorraus für die Antworten!
11 Antworten
Das war frueher so, dass da bei jungen Muettern und ledigen Muettern vorbeigeschaut wurde, vor 25 Jahren war das so. Meine Freundin wurde auch besucht und damals und ich auch bei der Trennung von meinem Exmann. Aber das waren auch nur Routinebesuche, bei meiner Freundin ging sie 2 Minuten durch die Wohnung, wollte das Kinderbett sehen, meinte dann, waere ja wohl alles in Ordnung und weg war sie wieder.
Ich hatte ein Gespraech auf dem Jugendamt mit der Person, weil ich eh grad da war und beim Besuch war ich nicht da, da ging sie einmal ums Haus und schickte dann den Bericht ans Gericht, dass alles in Ordnung sei.
Aber heute wird das nicht mehr gemacht, nur noch, wenn Grund zur Sorge ist, bzw. bei minderjaehrigen Muettern. So viel Zeit haben sie dafuer einfach nicht und Sinn macht es ja auch keinen mehr, alleinerziehende Muetter, unverheiratete Muetter, junge Muetter, alles vollkommen normal heute.
Und wenn die Bedenken haben sollten, schauen sie mal kurz vorbei, reden zwei drei Worte mit dir und dann sind sie auch wieder weg, wenn alles normal ist.
Möglicherweise - aber nicht wegen Dir, sondern wegen des Kindes, denn da ist das Jugendamt wegen des "Kindeswohls" fast immer dabei, solange die Mutter ledig ist
Sie wurde vorher vom JA betreut und das kann ein gewichtiger Grund sein.
Außerdem ist das regional unterschiedlich - in einigen Kreisen gibt es z.B. grundsätzlich beim 1. Kind Besuch vom Jugendamt - das hat zunächst nichts mit Kontrolle zu tun, sondern als Beratungs- und Hilfsangebot gedacht
Und ja "Kindeswohl" ist nicht nur Elternrecht, sondern seine Sicherung auch staatliche Pflicht
Kein Jugendamt in ganz Deutschland hätte Zeit und Personal für einen turnusmäßigen Erstbesuch bei Neugeborenen. Abgesehen davon wäre das ein ungeheuerlicher Eingriff in den privaten Bereich und dafür gibt es keinerlei rechtliche Handhabe.
Selbst auf Bitten für einen Besuch würde ein Jugendamt eher auf Hebammen, Diakonie, Caritas oder ähnliches verweisen, weil es keine "Vorsorge"-Mitarbeiter gibt.
Mich würde mal interessieren, wieso viele User an die Allmacht eines Jugendamtes glauben. Diese Behörde ist doch keine verkappte Stasi oder Gestapo.
"Betreut" wurde sie für ganze 6 Wochen.
Nö, wozu denn? Geht doch das Amt nicht mal ein Staubkorn an. Allerdings möchte ich Dir mit auf den Weg geben aus den Fehlern der Eltern lernen zu wollen. Dazu sind sie da, diese von ihnen vorgemachten Fehler. Sonst sind sie sinnlos. - Unterstelle ich jetzt mal wenn Du übergangsweise das Recht eingeräumt bekamst in einer solchen WG zu wohnen. Und tue Dir den Gefallen und fange jetzt an Dich über all Deine Rechte zu informieren, die Rechte auch Deines Partners.Suche Dir frühzeitig eine Hebamme zu der Du Vertrauen hast und die auch nach der Geburt bei Bedarf vorbei kommt. So ein Neugeborenes zu versorgen haben die wenigsten Frauen in unserer Gesellschaft gelernt, Männer in der Regel gar nicht. Besorgt Euch zur Erstausstattung lieber gebrauchte Sachen. Kleinkinder wachsen sehr schnell, gerne mal in Schüben. Schaue auf youtube nach Kanälen für werdende Mütter, Eltern von Kleinkindern. Es gibt da einige die sehr empfehlenswert sind.
Das JA kann in einigen Bundesländern dann kommen wenn die Eltern mit ihrem Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen. ABER vorher werden die Eltern vom behandelnden Kinderarzt aufgefordert den Termin wahrzunehmen. Erst wenn auf solche Erinnerung nicht eingegangen wird kann das JA nachsehen denn es geht bei diesen Vorsorgeuntersuchungen um das Wohl des Kindes. Das ist jeweils Landesrecht. Müsste im Jugendschutzgesetz jeweils stehen, in der Familienhilfe des Landes. Kannst Du online recherchieren. Auch allgemein die Rechte und Pflichten des JA. Dann kannst Du locker Abstand von irgendwelchen Gerüchten, Behauptungen nehmen denn Du kennst die Fakten.
Nein, entgegen der Annahme vieler User hier, hat das Jugendamt keinerlei Recht oder Interesse, jede junge Mutter - egal ob ledig oder verheiratet - nach einer Geburt zu besuchen. Lass dir keinen Blödsinn von Freunden erzählen.
Ihr seid junge Eltern in geordneten Verhältnissen und damit hat es sich.
Alles Gute für euch drei.
Da muß ich mich nochmal einklinken. Jugendämter haben nicht halb soviel Rechte, wie viele User meinen. Kein Jugendamt darf bei dir einen "Kontrollbesuch" machen, wenn du dein Baby hast - mit welchem Recht denn auch und es gibt auch keine "Prävention".
Normalerweise habt Ihr mit dem Jugendamt nichts am Hut. Warum auch? Ihr seit beide Erwachsen.
Auf keinen Fall! Wie kommst du darauf? Sie ist nicht minderjährig.