Alleine wohnen und schwanger?

12 Antworten

Wende Dich ans Jugendamt, mit denen kannst Du alles genau besprechen.

Wenn Du Angst vor Deinen Eltern hast, bitte das JA um Inobhutnahme, die bringen Dich dann direkt unter, ohne das Du noch mal nach Hause mußt.

Erst danach wird geschaut, in wie weit Du tatsächlich bei Dir zu Hause ausziehen mußt.

Hier ist zuviel "könnte" ihm Spiel.

Aller Wahrscheinlichkeit kommst Du in ein Mutter-Kind-Wohnheim.

Dein Freund kann Dich selbstverständlich täglich besuchen.

Da kannst Du im ersten Jahr selbstverständlich Elternzeit nehmen. Manche bieten auch ein teilweises Mitwohnen des Vaters an. Das Kind bleibt in 95% der Fälle bei der Mutter.

Wenn Dein Freund Dich wirklich liebt, wird er erkennen müssen, daß es absolut notwendig ist, die Schwangerschaft zu offenbaren.

Wenn er Dich dazu bringt, es zu verheimlichen, dann tritt genau das ein, was er nicht möchte: der Entschluß, mit Deinem Freund das Kind gemeinsam zu erziehen wird dadurch torpediert. 

Bitte geht beide zum Jugendamt. Die Tatsache, daß Deine Eltern Dich schlagen und Dein Vater extrem intolerant ist, muß das Jugendamt wissen. Überleg doch mal, Ihr werdet eine Familie! Da ist nichts mehr mit heimlich rumtun.

In einem Mutter/Kind Heim hat man ja auch ein Besuchsrecht und Dein Freund kann Dich besuchen sooft er möchte. Das wär ja auch nicht so schlimm, da es vermutlich nur so lange sein wird, bis Ihr eine Wohnung habt. 

Aber Ihr müßt ja irgentwo unterkommen. Mit einer Schwangerschaft ändert sich ja alles, auch für Deinen Freund. Als Vater kann man ihn den Umgang nicht verbieten. Da braucht er keine Angst haben. Wohnung, Unterkunft etc. müssen doch im Vorfeld schon auf eine dreiköpfige Familie ausgerichtet sein.

Die Schwangerschaft ist hier sogar ein Vorteil, denn die Jugendämter sind bestrebt die Familien zusammen zu lassen.

Du hast recht ja aber mir ist als aller wichtigstes das das Jugendamt das Sorgerecht bekommt weil mein Vater wird alles tun damit ich leide wenn ich wieder gehe er will das ich abhängig von ihm bin er will macht und ich will wissen ob es mit dem sorge recht schnell geht und ja ich werde morgen mit meinem Freund reden weil das Jugendamt kann uns sehr viel helfen eigentlich nur das Jugendamt

@dimsof

Da der Vater volljährig ist, wird das wohl nichts, das das Sorgerecht Deines Kinds an die Eltern fällt.

Für die Schläge würde ich an Deiner Stelle den Vater anzeigen, aber nur wenn sie brutal waren oder sehr häufig, d.h. Blutergüsse, Platzwunden, oder insbesondere wenn er trinkt und dann schlägt

Du und Dein Freund haben ab der Geburt sofort das Sorgerecht, wenn Du jetzt richtig handelst!

@bit77

da die mutter nicht volljährig ist wird das sorgerecht erst mal auf das jugendamt übertragen.

da sie nicht verheiratet sind gibt es ab geburt natürlich auch kein gemeinsames sorgerecht

@martinzuhause

der vater des kindes kann das sorgerecht beantragen und da er volljährig ist, bekommt er es auch. wenn die kindesmutter dann 18 ist, haben sie ab da gemeinsames sorgerecht. all das ist sofort möglich, dann involviert sich das jugendamt nur noch in die heimunterbringung der km und vater und könnten zusammenleben allein bis die mutter 18 ist. auch diese möglichkeit bestimmt oder der werdende vater stimmt zu, dass kind in der mutter-kind-unterkunft verbleibt mit der werdenden mutter.

und natürlich gibt es ab geburt das sorgerecht, wenn der vater das beantragt. es steht ihm zu.

@dimsof

Wenn Du willst, dass das Jugendamt die Sorge übernimmt, dann wird sie definitiv nicht an Deine Eltern gehen.

Wenn Dein Freund nicht will, geh trotzdem. Er hat da vermutlich falsche Vorstellungen vom Jugendamt.

@bit77

Nein, solange sie nicht volljährig ist, hat sie nicht ab Geburt die vollständige Sorge. Und der Vater so oder so nicht.

Egal, wie sie jetzt handeln.

@maja11111

Solange das Jugendamt da mit drin ist, wird erstmal davon abgesehen, dem Vater das Sorgerecht zu geben...

Da müßt er schon einen ordentlich Prozess durchstehen.

@Menuett

wenn der vater volljährig ist, kann er das sorgerecht beantragen, das wird dann auf ihm übertragen. mit 18 kann dies dann mit übertragen werden auf die kindesmutter. so wird ein schuh draus. dazu muss er keinen prozess duruchstehen, das ist ganz normales procedere

@Menuett

so sehe ich das auch, bisher haben die Leute beim Jugendamt sich immer gut um ihre "Probanden" gekümmert, undzwar in ihrem Sinne und nicht gegen sie.

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Du hast da einen Haufen Baustellen. Nutze unbedingt die von mir eingestellte Seite um sie alle zu DEINER Zufriedenheit abzuarbeiten. Bestenfalls BEVOR Du zum Jugendamt gehst. 

Denn Jugendämter leiden in der Regel unter Personalmangel. Es ist also gut vorbereitet da hinzukommen. 

Wesentlich erscheint mir auch dass Du den Raum eingeräumt bekommst von Deinen Gewalterfahrungen berichten zu können. Diese spielen auch heute noch bei der Hilfeplanung eine wichtige Rolle. 

Geh zum Jugendamt steht zwar schon dran aber mit Begründung es is doch so wie du es schilderst überall besser ? Also warum nicht in ein Heim du kannst dein Freund doch trotzdem sehen und Schläge hat niemand verdient. Nummer gegen Kummer ist einfach nur sinnlos und Zeitverschwendung glaub mir die haben selbst keine Ahnung was die da erzählen und ja es wäre auch für dein zukünftiges Kind besser nicht so aufwachsen zu müssen und Depressionen in dem Alter sollte man jedenfalls behandeln

Ja aber wenn ich dann das Kind bekomme muss ich ja dann wieder um ziehe ich glaube nicht das ich im Heim mit einem Baby leben kann und ich will mich jetzt irgendwo mal zuhause fühlen und nicht immer umziehen ich könnte auch zu meinem freund ziehen und Geld spielt auch keine Rolle nur erlaubt mir das Jugendamt und wie lange würde so ein gericht gehen bis die mal des Sorgerecht bekommen

@dimsof

Dein Freund kann kein Sorgerecht für dich erhalten und das Jugendamt auch nicht die können es nämlich nur entziehen und zwar deinen Eltern ein Grunddafür ist: Kindeswohl in Gefahr und das ist bei dir der Fall und für das Sorgerecht kannst du erst mit 18 Jahren selbst bestimmen wer es bekommt ist ja kein Wunschkonzert wer welches Sorgerecht erhält und weißt du wirklich was ein Kind kostest? Mag blöd klingen ist aber so und es gibt extra ein Heim für genau sowas ich rate dir zum Jugendamt zu gehen dann gibt es eine Klage vor dem Familiengericht das geht aber auch nicht von heute auf morgen wenn es dann Beweise gibt das deine Eltern dich misshandeln wird das Sorgerecht erst entzogen denn schuldig wird niemand ohne Beweise gesprochen dann lebst du im Heim bis du 18 bist und dann kannst du zu deinem Freund außerdem kannst du dich so auch noch auf die Schule konzentrieren 

@Dani3579

das jugendamt entzieht garnichts. ein gericht kann das sorgerecht entziehen, aber nicht das jugendamt.

@maja11111

Oh so wollt ichs eigentlich auch sagen danke fürs Korrigieren:) 

Du bist erst 16 Jahre alt. Alleine zu leben ist eine Riesen Herausforderung, ein Baby auch, das schafft man in deine Alter einfach noch nicht. Das ist für viele viel ältere Frauen super schwierig und die haben nicht noch so viel zusätzlichen Mist zu bewältigen. Deshalb wird kein Jugendamt unterstützen, dass du alleine oder mit Freund leben kannst und dort das Baby aufziehst. Aber wende dich trotzdem ans Jugendamt. Da gibt es die Möglichkeit in eine Vater-Mutter-Kind wohnen umzuziehen. Da könntest du mit deinem Freund und Baby zusammen leben und bekommst Hilfe, Beratung und Unterstützung bei allem was du so brauchst. Leider gibt es viel viel öfter nur Mutter-Kind wohnen, da dürfte dein Freund dann nicht mit dir zusammen leben und darf nur zu Besuch vorbei kommen. Aber ich würde dir raten, wenn das die einzige Chance ist von zu Hause raus zu kommen, dann nimm auch dieses Angebot an.

es gibt die möglichkeit in ein mutter-kind-heim zu ziehen. dort kann sie mit dem kind wohnen bis sie 18 ist und ihre ausbildung beendet hat. aber mit dem vater lebt sie dort nciht zusammen.

@maja11111

es gibt auch Mutter-Vater-Kind Heime, die sind nur leider noch sehr selten vertreten. Genau so habe ich es auch geschrieben. Mutter-Kind wohnen ist nicht darauf begrenzt, dass man mit 18 ausziehen müsste.

@Sanja2

richtig in den einrichtungen wohnen mütter ODER väter mit kind. aber nicht mutter und kind. natürlich ist es nicht begrenzt bis sie 18 ist, sondern bis sie als reif eingeschätzt wird die einrichtung mit dem kind zu verlassen.