Einkommensfragebogen Jugendamt?
Hallo,
ich mache ab nächstem Jahr Fachabitur und das jugendamt hat meinen Eltern einen Fragebogen zugeschickt, ob ich unterhalt bekommen kann. Ich frage mich ob auf diesem Fragebogen die Begründung steht das es fürs fachabitur ist oder nicht, denn ich habe seit 4Jahren aus gutem Grund keinen kontakt zu meinen eltern und möchte nicht das die in mein leben treten. haben sie anrecht zu erfahren wofür das Geld(Unterhalt) ist und steht auf dem Fragebogen eine Begründung drauf oder nicht?
Dankeschön :)
5 Antworten
Ich glaube es steht da drauf, aber wenn du keinen Kontakt willst, kommen sie dann wirklich nur weil da der Grund für steht? Der Grund ist doch eigentlich egal oder nicht?
Das würde dann ja das Amt schon selbst merken.
Darauf können sich die Eltern doch nicht verlassen! Das Jugendamt kann auch einen Fehler machen und einen Unterhaltsanspruch des Kindes bejahen, obwohl gar kein Unterhaltsanspruch besteht. Die Eltern müssen deshalb selber die Möglichkeit haben das nachzuprüfen.
Du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wenn Du von Deinen Eltern Unterhalt verlangst, so musst Du Ihnen auch offenlegen was Du derzeit so treibst. Sonst können Deine Eltern ja nicht beurteilen, ob Dir überhaupt Unterhalt zusteht.
Deine Eltern müssen schon wissen was du machst, wenn du Unterhalt von ihnen bekommst. Denn sie müssen ja nur zahlen, wenn du in Ausbildung bist oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Und bevor der Staat zahlt, wird halt geschaut ob die Eltern zahlen können und müssen.
Deine Eltern haben Anspruch darauf zu erfahren, was Du machst.
Sie können Schulbescheinigungen fordern.
Das ändert aber nichts daran, dass dein Anspruch gegenüber deinen Eltern, vorrangig ist. Und du wirst auch versuchen müssen, ihn durchzusetzen.
Sonst bleibt dir nur ein Studiendarlehen, das du dann anschließend zurück zahlst.
Wieso sollte die Allgemeinheit für deine Ausbildung zahlen, wenn du dazu auch selbst in der Lage bist?
Weil die Allgemeinheit einen grossen Nutzen von gut gebildeten Jugendlichen hat.
BAföG und BAB sind deswegen auch vorrangig Unterhalt zu beantragen.
Natürlich nicht! Wenn er keine Schulausbildung oder eine andere Ausbildung machen würde, stünde ihm ja kein Unterhalt zu!