Schulverweis wieder rückgängig?
Wenn ein Verweis völlig zu unrecht ausgestellt wurde, kann er dann „Rückgängig“ gemacht werden?
Ich meine Natürlich mit einer Realistischen Begründung, kein: ich war doch gar nicht laut im Unterricht, oder so :D
Danke schonmal
3 Antworten
Ich bekam viele "Schulverweise".
Wegen einer Wette bekam ich 5 innerhalb einer Woche. Den letzten vom Direktor persönlich.
Meine Noten waren aber gut. (Und es ging nicht ums Thema "Pflichtschulverlängerung").
Kann dir ein "Verweis" echt was versauen?
Andernfalls... lerne daraus, aber dann vergiss das Teil.
Grüße,
Tanja
Wieder einmal eine Frage zum Schulrecht, ohne das das Bundesland genannt wurde. Es geht schon damit los, dass nicht in allen Bundesländern unter einem Verweis das Gleiche verstanden wird.
Da Deine Frage aber lautet: "... zu Unrecht ausgestellt wurde, kann er dann ...?". Natürlich kann man den rückgängig machen. Genau wie man in geben kann, aber nicht muss. Die Frage ist, ob man will. Wenn man glaubt, er ist zu Unrecht gegeben worden, sollte man widersprechen. Es sei denn, er ist einem völlig egal.
Gruß Matti
WEnn der Verweis. warum auch immer, wirklich unrecht gegen dich war und du dir wirlich nichts hast zu Schulden kommen lassen: Dann ja,dann hättest du sogar ein "Recht" darauf.