Schulverweis durch "unentschuldigtes" Fehlen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Such dir rechtliche Hilfe. Das muss noch garkein Verfahren oder so sein, lass erstmal von einem Anwalt da einen Brief reinfliegen, glaub mir, die knicken dann soooo schnell ein, weil ein Verfahren wollen die sicher nicht. Vorher kannst du sowas ja auch persönlich da klar machen, dass du sowas nicht mit dir machen lässt

Ich wurde für nächste Woche nochmal eingeladen und sollte mir Gedanken machen wie es weiter geht . Bücher und alles aber schon abgegeben . Warte die nächste Woche nochmal ab danach werd ich mich dann mal beim Anwalt schlau machen ;)

danke für die schnelle Hilfe

Hast Du nun einen Verweis bekommen oder bist Du aus der Schule entlassen worden ("Bücherabgabe")?

Wenn:

"§ 53 Abs. 4 Satz 3SchG NRW :
Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

bei Euch so drin steht, dann sieht es auch rechtlich schlecht für Dich aus.

Im Übrigen würde ich mich nicht an die Schule zurückklagen - wenn man längere Zeit fehlt, fehlt einem auch genügend Unterrichtsstoff, so dass man wohl auch Schwierigkeiten hat die Notenpunkte fürs Bestehen und Versetzt-werden zusammenzubekommen.

Naja - und wenn man dann noch gegen die klagt auf deren guten Willen und Unterstützung man auf Grund von Leistungsdefiziten angewiesen ist ....

Also geh zum Gespräch, gelobe echte Besserung uns streng Dich die restliche Zeit bis zum Abi auch an!

Wenn ich Schulleiter wäre und da kommt ein "fauler, versetzungsgefährdeter  Schulschwänzer" (nicht persönlich nehmen) und droht mir mit einem Anwalt und obiger § steht so in meinem Schulgesetz - entschuldige - da wäre ein Lachanfall das mindeste, denn diese "Drohung" würde entgültig klarstellen, dass da wenig Verständnis da ist.

Ansonsten - im Berufsleben würdest Du auch gefeuert - und da geht es um Deinen Lebensunterhalt.

Du willst Abi machen, zur geistgen Elite Seutschlands gehören - Mann! - geh hin und entschuldige Dich und bring die Leute dazu, dass sie Dich wieder aufnehmen - UND - lern was draus!

 

Ich musste mich zwangsweise abmelden damit ich nicht verwiesen werde und Strafe zahlen muss. An den Noten wird es nicht scheitern selbst wenn ich vorerst nicht da bin . Das einzige Problem ist sie davon zu überzeugen das ich wirklich will und vom schwänzen war nicht die Rede zu der Zeit war ich erkrankt. Ich habe echt viele Fehler gemacht und oft gesagt es wird besser , aber jetzt wo es quasi vorbei ist seh ich wie wichtig es ist . 

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke werde ich selbst wenn die Schule mich wieder aufnimmt mein Abi vorzeitig beenden , sprich nach der 11 oder nach der 12 mit Fachabitur. Die Gefahr bei mir ist zu groß das ich rückfällig werde :/

Sry, wenn ich sowas lese, da geht mir echt der Hut hoch!

Erstens solltest Du Deinen Fall, wenn Du ehrliche Hilfe willst, auch ehrlich schildern. Niemand bekommt einen Verweis wegen ein oder zwei Wochen Fehlens, selbst wenn die komplett unentschuldigt wären. Da ist mit Sicherheit noch mehr gelaufen, und Du schreibst ja schon selber, dass Du schon "vorbestraft" warst. Du bist in der 11. Klasse und für Deine Schullaufbahn selber verantwortlich. Wenn Du das Abi machen willst, dann geh gefälligst auch zum Unterricht und mach nicht bei jeder Gelegenheit blau.

Zweitens ist ein mündlicher Verweis immer noch ein letzter Warnschuss. Kein Grund, seine Bücher abzugeben, es sei denn Du hast eigentlich keinen Bock mehr auf die Schule. Du solltest Dir halt in diesem Schuljahr keine Fehler mehr leisten und dafür sorgen, dass Deine Noten gar keine Frage an Deiner Versetzung in die 12 aufkommen lassen.

Drittens finde ich Leute, die schulische Probleme sofot mit dem Anwalt lösen wollen, einfach zum Ko...n. Wegen solcher Idioten ist das Schulsystem heute so kaputt durch Überbürokratisierung und massiven Leistungsdruck auf Schüler und Lehrer. Dieses ganze Theater mit den auf den Tag abzugebenden Entschuldigungen wäre nicht nötig, wenn die Lehrer und Schulverwaltungen nicht mittlerweile alles haarklein nachweisen müssten, um notfalls vor Gericht damit durchzukommen. Das gilt auch für "blaue Briefe", Fehlstundenlisten mit doppelter Buchhaltung, Archivierung sämtlicher Klausuren und Unterrichtsinhalte für mindestens ein Schuljahr, usw. Und deswegen ziehen die Schulen mittlerweile auch solche Rechtsstreits mit Rückendeckung durch die Schulbehörden durch, damit dieses Bild, dass man alles geschenkt bekommt, wenn man nur den Anwalt einschaltet, langsam mal wieder grade gerückt wird.

Dass Du solche "Ratgeber" noch als beste Antwort auszeichnest ist zwar nachvollziehbar, aber trotzdem mehr als dumm. 99% der Schüler schaffen es, sich an die Regeln zu halten und der größte Teil von ihnen muss sich auch echt Mühe geben, um sein Abitur zu kriegen. Und dann kommt immer wieder irgendsoein Typ vorbei, dessen Eltern einfach nur genug Geld für Anwaltskosten oder genug Beziehungen zum Schulamt haben und erkauft sich mit Faulheit und Ignoranz, was sich alle andern erarbeiten müssen. Sowas sollte man ganz sicher nicht noch auszeichnen. Außerdem sind solche Leute auch mitverantwortlich dafür, dass die Schulen nicht genug Geld für Schulmaterialien und Gebäuderenovierung haben, dass die Gerichte mit sinnlosen Prozessen überlastet sind und das den Deutschen international bescheinigt wird, dass hier vor allem die Reichen Abitur machen und nicht unbedingt die Intelligenten.

Ich hab es wirklich ehrlich geschildert.Der Grund des Verweises ist das man mit der Volljährigkeit und 20 unendschuldigten Fehlstunden innerhalb von 30 Tagen ein Problem für die Schule darstellt und dies ein Grund zum Auschluß ist .

§ 53 Abs. 4 Satz 3SchG NRW :
Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

@Mrilikefootball

Ich höre zum ersten Mal von einem Fall, in dem eine Schule das tatsächlich so eng handhabt bei einem Schüler, der nicht schon vorher durch häufiges Fehlen oder Fehlverhalten aufgefallen ist. Normalerweise ist so eine Paragraphenreiterei immer nur Mittel, um Leuten auf die Finger zu klopfen, die man wegen ihrer eigentlichen Verfehlungen nicht zu fassen kriegt.

Aber Du hast Recht, das Schulgesetz lässt Dir genaugenommen nichtmal 3 Tage Zeit, sondern Du hättest Dich unverzüglich, also am ersten Fehltag schon, bei der Schule entschuldigen müssen. Das Attest konntest Du dann später nachreichen, aber normalerweise eben auch am ersten Tag, an dem Du die Schule wieder besuchst. Und da Du nicht mehr schulpflichtig bist, darf Dich die Schule direkt rausschmeißen, ohne Vorwarnung etc. Das ist dann rechtlich auch kaum anzufechten, es sei denn, der Anwalt will das Schulgesetz selbst anfechten. War mir bislang allerdings auch nicht bewusst - ich habe, wie gesagt, noch von keinem Fall gehört, in dem das angewendet worden wäre.

Dennoch ist ein Verweis, so weit ich weiß, erst wirklich rechtskräftig, wenn Du ihn schriftlich erhältst. Also solltest Du das, wie bereits geschrieben, als letzte Warnung sehen. Und im Übrigen würde ich dringend versuchen, in 4-Augen-Gesprächen mich bei den betroffenen Lehrern zu entschuldigen und deutlich zu machen, dass das nicht wieder vorkommt. Dann sollte sich das doch eigentlich wieder einrenken lassen.

@Faster

Mir wurde schonmal durch diesen Paragraph druckgemacht , deswegen kenne ich ihn. In Punkto Verweis kann ich jetzt noch was hinzufügen . Mir wurde von Seite der Schulleitung und Seitens meiner Lehrerin nahe gelegt die Schule freiweilig zu verlassen da sonst irgendwelche Geld-Strafen und andere Verfahren eingeleitet würden . Außerdem hätte ich nicht mehr die Chance diese Schule zu besuchen(ist eine Berufsschule mit Gym.). Aus diesem Grunde habe ich eine Abmeldung abgeben "müssen". Bei dem Termin nächste Woche versuche ich nochmal mich zu entschuldigen . Bei dem letzten Gespräch war ich etwas sauer , aber nicht auf die Lehrer sondern auf mich und ich glaub das wurd auch ein bisschen fehlinterpretiert.

@Mrilikefootball

Oh je. Ja, es mag natürlich sein, dass Berufsschulen da etwas direkter mit ihren Schülern umspringen. Ich wüsste zwar nicht, was für Geldstrafen und Verfahren da auf Dich zukommen sollten, sowas ist jedenfalls nach dem Schulgesetz überhaupt nicht vorgesehen, aber da solltest du im Zweifelsfall sicherlich auch lieber mit einem kompetenten Anwalt drüber sprechen. Wie gesagt, ich bin kein Freund von vorschnellen Rechtsstreitigkeiten mit öffentlichen Institutionen, aber wenn die Schulleitung solche merkwürdig krummen Dinger mit Dir zu drehen versucht und Dir dann mit Maßnahmen droht, die ich rechtlich nicht gedeckt sehe, dann würde ich mir an Deiner Stelle zumindest überlegen, ob Du Dich nicht zur Sicherheit mal von einem Fachmann beraten lässt, der eindeutig auf Deiner Seite steht.

Eine Idee hätte ich vielleicht noch: Möglicherweise kannst Du den Verweis/die Abmeldung ja auch so abbiegen, dass Dir die Schulleitung noch eine Frist bis zum Ende des Schuljahres lässt, wenn Du Dich um einen Wechsel an eine andere Schule bemühst? Dann könntest Du im nächsten Schuljahr einen Neustart an einer anderen Schule versuchen, die Schule müsste Dich nicht als weiteren erfolglosen Abgänger in ihrer Statistik führen und wäre Dich trotzdem los und Du hättest genug Zeit zum Suchen und eine halbwegs sauberen Übergang vom einen Schuljahr zum nächhsten.

Bei uns musste das Attest nach 3 Tagen da sein (Vorbeibringenlassen oder Fax) bzw allerspäterstens am nächsten Erscheindungstag. Dass du wegen ~5 Tage verspätung von der Schule fliegen sollst, kann ich mir nicht vorstellen, am besten mit Anwalt, Eltern, Oma, Opa aufkreuzen und einschüchtern.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast bzw Eltern nutze sie mal.

 

Ja gut ich glaube es läuft alles nochmal auf ein Gespräch hinaus . Das Problem ist ja auch quasi das ich " Vorbestraft " war und trotz Verwarnungen das mit den Attesten immer noch locker gehen lassen hab :/

Jo also man MUSS die Entschuldigung nach dem 3. Tag des 1. Fehltages abliefern...und wenn er schon öfters aufgefallen ist , ist ein Rauswurf durchaus angemessen. Aber rede einfach nochmal mit deinen Lehrern und bleibe höflich.

mfg

Man muss auch in der Schule die Atteste innerhalb drei Tage nachreichen, aber da du gewollt bist die Schule zu besuchen und evtl. noch Schulplichtig bist, kann man dich nicht einfach so von der Schule verweisen, vorallem nicht wenn es nur um fehlende Tage geht. Und erstrecht nicht wenn du schulisch mithalten kannst!

Würde mir definitiv einen Anwalt holen und sie zu, dass die Lehrerin es dir nicht per Noten nochmal zu spüren lässt wer das sagen hat!