Schulstempel von Polen?

6 Antworten

Die Beauftragung und Erstellung solcher Stempel stellt nach Bundes- und EU-Recht noch keine Straftat dar, erst die Verwendung. Über  § 124 OWiG und § 127 Abs. 1 Nr. 2 OWiG liegt aber eine Ordnungswidrigkeit vor.

So wurden selbst in Deutschland Stempel von JVAs durch in Deutschland ansässige Online-Shops ohne Rückfrage bei der Behörde reproduziert, über die AGB werden Rechteverletzungen (Urheber- und Markenrechte wären auch verletzbar) in die Verantwortlichkeit der Auftraggeber. In Polen aber kümmert man sich herzlich wenig um das deutsche Ordnungsrecht, solange es nicht einen Straftatbestand erfüllt, was dann eine internationale Verfolgung erlaubte.

Hier sollte zwar einmal angedacht werden, ob nicht schon die Erstellung öffentlicher Stempel, welche zur Urkundenfälschungen verwendet werden könnten, den Tatbestand der Beihilfe (§ 27 StGB i.V.m. § 267 StGB, dies erfordert aber eine erfolgte Urkundenfälschung mit dem erstellten Stempel) erfüllte, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Die Verwendung des Stempels zur Fälschung einer Urkunde aber ist letztlich eindeutig eine Straftat. Ob man nun § 127 OWiG in Teilen als Straftatbestand führen sollte, wäre eine Sache für eine Petition an den Bundestag.

Und noch zum Zoll: Polen gehört zum Schengen-Raum, da sind Zollkontollen nur sehr eingeschränkt zulässig (Gefahr in Verzug, insbesondere auch eine biologische Bedrohung, begründeter Verdacht auf eine Straftat, ...).

Die Herstellung und der Verkauf solcher Stempel sind nicht verboten. Strafbar ist dagegen die missbräuchliche Verwendung.

Passt da der Zoll nicht auf?

Normale Postsendungen aus dem EU-Ausland werden normalerweise gar nicht kontrolliert. Geprüft werden lediglich Sendungen aus Nicht-EU-Ländern (so genannte Drittstaaten).

Oder die Importzentrale?

Eine solche Dienststelle gibt es nicht. Das wird alles von den Zollbehörden erledigt.

 

PolluxHH  12.03.2017, 10:13

§ 127 Abs. 1 -2 OWiG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten


1. Platten,Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach geeignet sind zur Herstellung von
a) Geld, diesem gleichstehenden Wertpapieren (§ 151 des Strafgesetzbuches), amtlichen Wertzeichen, Zahlungskarten im Sinne des § 152a Abs. 4 des Strafgesetzbuches, Schecks, Wechseln, Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b Abs. 4 des Strafgesetzbuches oder Vordrucken für Euroschecks oder
b) öffentlichen Urkunden oder Beglaubigungszeichen,
2. Vordrucke für öffentliche Urkunden oder Beglaubigungszeichen,
3. Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Papiere bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder
4. Hologramme oder andere Bestandteile, die der Sicherung der in der Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Gegenstände gegen Fälschung dienen,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt, einführt oder ausführt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten nicht vorliegt.

Die Zeugnisse und vor allem Abschlußzeugnisse, Prüfungszeugnisse  sind in den jeweiligen Schulen hinterlegt. Wenn man sich um einen guten Job bewirbt und vor allem auch bei den Ämtern, muß man eine beglaubigte Kopie vorlegen. Das bedeutet, man muß zur alten Schule und sich dort gegen eine Gebühr eine beglaubigte Kopie geben lassen. Da würde der Schwindel schon auffallen.

Ich weiß nicht, ob es tatsächlich so ist, wie Du schreibst, aber Polen ist in der EU. Da gibt es nicht so viele Zollkontrollen. Die finden vor allem an den Außengrenzen der Europäischen Union statt. Aber selbst wenn es die Zollkontrollen wie zu Nicht-EU Ländern gäbe, würde nicht jedes Paket kontrolliert.

Man kann alles fälschen lassen, warum also nicht auch einen Schulstempel? Selbst ein Originalzeugnis mit korrektem Stempel ist ein gefälschtes Dokument. Es gibt schließlich nicht die wahren Fähigkeiten desjenigen wieder, für den das Zeugnis ausgestellt wurde. Stell Dir nur mal vor, wie viele Leute bei Prüfungen "schummeln" und nicht erwischt werden. In solchen Fällen entspricht das Prüfungsergebnis nicht den realen Fähigkeiten; da kann das Zeugnis mit samt seinem Stempel noch so echt sein.

Das Problem ist ein ganz anderes: Wir messen Abschlüssen und Zeugnissen eine viel zu hohe Bedeutung bei. Sie werden viel zu wichtig genommen. Käme es auf die Fähigkeiten an und nicht auf Abschlüsse, wäre die Sache viel einfacher. Fähigkeiten kann man nicht fälschen. Irgendwann kommt es heraus, wenn man vorgibt etwas zu können, was man in Wahrheit nicht kann.

Ich denke, Du regst dich über die falschen Dinge auf.

Gruß Matti

Hallo.

Da Polen zur EU gehört, gibt es keine Zollkontrollen.

Fälschen von Stempel und Siegel Urkunden sind Verboten.

Bley 1914