Scheidung in Polen

2 Antworten

Diese komplexe Frage wird Dir wohl nur ein  Fachanwalt beantworten können, wobei dieser sicher  vorher auch noch  einen Blick in das polnische Scheidungsrecht  werfen muss.

Beschleunigen könnte man sicherlich die Sache, wenn sich der  besagte Pole in seinem Heimatland abmeldet und hier die deutsche Staatsanghörigkeit beantragt und auch bekommt, wobei mir schleierhaft ist, an welchen Papieren es hapern sollte, wenn die vorige Ehe in Deutschland geschlossen und geschieden wurde. Hier zählt das einheimische Recht, also könnte er m. E. hier auch wieder heiraten.  

 

xxgreenxx 
Fragesteller
 01.04.2011, 13:37

Als Polnischer Staatsbürger benötigt er Ehefähigkeitszeugnisse aus Polen. Dort darf natürlich nicht ledig draufstehen, sondern geschieden! Sonst sind sie ja ungültig. Also MUSS die Scheidung in Polen anerkannt werden, sonst wird er dort als ledig geführt.

Aber wie oben schon beschrieben, weiss ich nun was ich alles machen muss.

 

trotzdem danke

Da mir nieman eine wirklich Antwort geben konnte, beantworte ich die Frage hier nun selber, nachdem ich mich fachlich beraten lassen habe. Vielleicht kann ich dann mit der Antwort jemand anderem helfen:

Für EU-Mitgliedsstaaten ist 2001 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Polen kam 2003 in die EU. Alle Ehen die vorger geschlossen wurden, müssen sich in Polen komplett Scheiden lassen, dies benötigt, dass die Ex-Ehefrau sich vor Ort in Polen Anwaltlich vertreten lässt, verbunden mit hohen Kosten, viel Papierkram, wie eine normale Scheidung halt, nur doppelt.

Für alle Ehen nach Polens Eintritt in die EU, gilt Artikel 39 EU Verordnung.

Entscheidungen in Ehesachen, die in einem der EU-Staaten in Verfahren ab dem 01.03.2001 ergangen sind, werden in den anderen Mitgliedstaaten von den Standesämtern und anderen Behörden ohne weiteren Nachweis anerkannt. Die Anerkennung wird nur bei schweren Verfahrensfehlern abgelehnt.
Mit Anerkennung der Ehescheidung gilt die Ehe auch für den polnischen Rechtsbereich - rückwirkend auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der deutschen Entscheidung - als geschieden.

Beschleunigen braucht man dies nicht, denn hat man die Ehe vorher angemeldet, braucht das alles nur 1 Woche. Hat man dies nicht, benötigt alles zusammen 4 Wochen.

Man braucht also nur das Scheidungsurteil, von zuständigen Gericht den Abschnitt für Artikel 39 EU Verordnung (dauert zehn Minuten, kostet nichts) Geburtsurkunden beider Parteien, also Exfrau und Exmann, das alles muss man begläubigt übersetzen lassen, fertig !

Für die Anmeldung braucht man nur noch die Heiratsurkunde, ebenfalls übersetzt.

Manche EU Staaten, verlangen eine Apostille auf dem Urteil. Das ist eine überbeglaubigung. Diese erhälten man für Gerichtsdokumente beim zuständigen Landgericht und für andere Dokumente beim zuständen Landesverband, hier bei uns in Essen ist es Düsseldorf.

Kosten für die Anerkennung der Scheidung, beim Polnischen Konsulat sind es 52 Euro.

In Polen selbst, ist es natürlich günstiger. 54 PLN.

 

Ich hoffe ich konnte anderen helfen!