Schulpflicht für Auszubildende?
Guten Tag,
ich bin in einer Ausbildung und habe bereits die mündliche Prüfung bestanden in der schriftlichen sehr knapp durchgefallen.
Jetzt habe ich bis zum November nochmals Schule allerdings will ich da nicht mehr hin. Besteht für mich noch Schulpflicht?
War jetzt eine Woche da und es ist schrecklich. Es ist immer das selbe Zeug, die Lehrer unmotiviert viele Schüler asozial. Lieber arbeite ich 14 Stunden am Tag als mich dort auch nur für 3 Stunden aufzuhalten. Ich bin ein freundlicher Mensch aber es regt mittlerweile nur auf mit den Lehrern zu sprechen. Alle versuchen zu analysieren wieso man die Prüfung nicht bestanden hat einfach nur lästig und alles sowas von sinn befreit.
Also muss ich noch hin oder kann mich der Betrieb freistellen. Es würde nur jedem zu Gute kommen.
4 Antworten
Das kommt darauf an, ob das die theoretische Abschlussprüfung war oder ob die theoretische Ausbildung weitergeht. Im Laufe der Lehrausbildung nimmt bei vielen Berufen, die Theorie ab und am Ende hat man dann nur noch praktische Ausbildung.
Wenn sich die Schule bis November an die durchgefallenen Lehrlinge richtet, musst Du logischerweise dahin. Es bliebe dann nur die Krankschreibung, die Dich davor bewahrte.
Gruß Matti
Die Schulpflicht untergliedert sich in
eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn
Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der
Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und
eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der
Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die
Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der
Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines
allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II
erfüllt werden.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis
dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die
Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für
Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die
Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht,
das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
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Da Du ja deine Ausbildung wahrscheinlich vor dem 21. Lebensjahr begonnen hast, musst du auch weiter zur Schule gehen, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.
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wenn du die Prüfung nicht bestanden hast, wird dein Arbeitgeber dich wohl nicht nur von der Schule freistellen,
doch die frage ist nur ob es möglich ist. Keiner weiß es so genau
Die Schulpflicht besteht mittlerweile bis zur 10. Klasse
Jein, nicht ganz so: