Ausbildung verkürzt und Prüfung nicht bestanden was nun?

1 Antwort

Der Azubi entscheidet selbst, ob er bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung weiter beschäftigt werden möchte.

Das ist meistens sinnvoll.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit Dich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anzumelden, um die Prüfung zu wiederholen. Anwesenheit im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist dann keine Pflicht mehr.

Also man kann es auch selbst entscheiden obwohl man verkürzt hat? Von 3 Jahre auf 2 1-2?