Mündliche Prüfung direkt wiederholen nachdem man durchgefallen ist?

3 Antworten

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass du "nichts beigebracht" bekommen hast, kannst du das ja durch deine Berichtshefte belegen, in die du ja immer eintragen musst, was du täglich gemacht hast. Vielleicht kannst du ja an deine Ausbildungszeit noch etwas dranhängen und dann nochmal in die Prüfung gehen. Normalwerweise gibt es Abschlussprüfungen halbjährlich. Die Wartezeit ist blöd, aber ich denke nicht das man daran was ändern kann.

Ich frage mich allerdings auch, warum du dich nicht eher bei der zuständigen Kammer gemeldet hast, wenn du das Gefühl hattest in dem Ausbildungsbetrieb nichts zu lernen. Was ist im Übrigen mit Berufsschule? Dort lernt man ja in der Regel auch vieles in der Ausbildung.

Erst einmal danke für deine Antwort.

Nichts gemeldet habe ich in erster Linie, weil ich damit ja meinen Betrieb "angeschwärzt" hätte. Ein Wechsel wäre auch kompliziert gewesen, weil ich auf dem Land lebe und man hier überhaupt froh sein kann, wenn man nicht einen Weg 100km zu seiner Arbeit zurücklegen muss. Nachdem ich es gemeldet hätte, hätte mein Betrieb dies wohl mitbekommen... Und fahr Mal jeden Tag auf die Arbeit, wo man dann wahrscheinlich gehasst wird und noch weniger machen darf. Ist alles leichter gesagt als getan...

In der Berufsschule wird die Theorie gelehrt und nicht die Praxis. Wenn man wie in meinem Fall mit der Praxis überhaupt nicht in Berührung kommt, fällt einem die Theorie umso schwerer. So ist es zumindest bei mir. Hätte ich vieles praktisch beherrscht, wäre mir auch die Theorie um vieles leichter gefallen. Aus diesem Grund waren meine Noten auch nicht gerade gut in der Berufsschule. Und das, obwohl ich viel gelernt habe. Man kann sich leider nicht alles selber beibringen...

Mit der Wartezeit von einem halben Jahr könnte ich noch leben. Nur die schriftliche Prüfung erneut machen zu müssen (die ich ja gerade so geschafft habe) wäre nicht so gut. Wer weiß, ob ich wieder durchkomme. In dem zusätzlichen halben Jahr lerne ich nicht mehr, als in den vergangenen drei Jahren. Zumal meine einzige Kollegin (die mir im Auftrag vom Chef alles beibringen sollte, dies aber nicht gemacht hat) seit Anfang Mai nicht mehr hier ist und ich nun mit meinem Chef hier alleine bin. Mein Chef ist etwas ernster erkrankt, weswegen er auch nahezu nie da ist. Sprich: Es ist niemand da, der mir jetzt noch etwas beibringen könnte.

Mir geht es hauptsächlich darum, NUR die mündliche Prüfung erneut machen zu müssen. Wenn dies durch oben geschilderte Dinge möglich ist, wäre ich schon zufrieden.

Man muss doch etwas dagegen unternehmen können. Der Ausbilder kann doch nicht einfach seine Pflichten nicht einhalten und man selbst muss mit den Konsequenzen leben. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

1) Warum hast du dich nicht längst beschwert oder den Ausbildungsplatz gewechselt, wenn du nichts gelernt hast? Du kannst doch nicht jahrelang abwarten und dich nie darum kümmern?

2) Die Abschlussprüfung soll zeigen, ob du die Lernziele erreicht hast. Immerhin kriegst du durch die Prüfung ein Diplom, das belegt, dass du einen Beruf "kannst". Wenn du die Lernziele offensichtlich nicht erreicht hast, musst du doch erst nochmal lernen. Wie willst du denn die Prüfung jetzt sofort bestehen, wenn du eben noch durchgefallen bist?

Danke für die Antwort.

Zu 1) kann ich dich auf meine Antwort zu dem Beitrag von Ilyana verweisen.

Zu 2):

Wie ich die Prüfung bestehen will, wenn ich eben noch durchgefallen bin? Ganz einfach: Indem ich in der erneuten mündlichen Prüfung ein kinderleichtes Thema bekomme, wie der Großteil der Klasse.

Wenn man sich die Schwierigkeitsgrade der verschiedenen möglichen Themen der mündlichen Prüfung ansieht, könnte man heulen. Manche Aufgaben sind so schwer, dass man kein Wort dazu weiß, andere wiederum so einfach, dass man denkt, man wäre im falschen Film. Ich habe von Klassenkamerade Ihre Aufgaben erzählt bekommen und dachte zuerst, sie würden mich auf den Arm nehmen. Das war nicht miteinander zu vergleichen.

Klar soll die Prüfung zeigen, dass ich die Lernziele erreicht habe. Nur wessen vertraglich geregelte Aufgabe ist es, mir diese beizubingen? Richtig, die meines Ausbilders. Man kann mir meiner Meinung nach nicht einfach die ganze Schuld an dem Misserfolg geben.

Ich verstehe was du meinst. Aber du musst die Dinge bitte auch Mal aus meiner Sicht betrachten. Man kommt sich auf gut deutsch gesagt einfach verarscht vor.

@Staubsauger23

1) Das ist eine etwas schwache Ausrede, nicht? Du hättest ja auch z.B. mit deinem Chef sprechen können (wusste er überhaupt, dass du unzufrieden bist?), oder halt 100 km wegziehen und unter der Woche in einem WG-Zimmer leben.

2) Bei einer mündlichen Prüfung wird auf das Niveau des Prüflings eingegangen. Wer ein leichtes Thema hat, muss mehr erzählen, als einer mit einem schweren Thema. Es ist natürlich ärgerlich, wenn man ein schwieriges Thema hatte. Aber schriftlich warst du ja offenbar auch nicht so herausragend, also wird es nicht nur am Thema gelegen haben.

3) Ich sehe deine Sicht als die ganz normale Sicht von jemandem, der durch eine Prüfung geflogen ist. Es ist egal, wessen Schuld es nun war und auch egal, ob dein Thema schwieriger war als das der anderen - du hast ja eine zweite Chance bekommen und kannst in einem halben Jahr zeigen, was du bis dahin gelernt hast. Du kannst dir jetzt einen neuen Ausbildungsbetrieb für das halbe Jahr suchen und deine Lücken füllen.

Wie soll mein Chef etwas wissen, wenn er nie da ist und sich keine Zeit nimmt? Und natürlich ziehe ich keine 100km weg. Von meinem Lohn kann ich grade so den Sprit bezahlen. Also was manche für Vorstellungen haben, unglaublich.

In meiner Abschlussprüfung als Arzthelferin, kam alles, was in den Büchern stand. In der Praxis hatte ich auch nur die Drecksarbeit machen müssen.

Vor der Prüfung habe ich die Buecher auswendig gelernt. Und bestand die Prüfung, als einzige, mit sehr gut.

Da ich aber in der Praxis gut aufgepasst hatte, was Chef und Frau so machten, hab ich das wichtigste begriffen und konnte mich nach 10 Jahren Ehepause innerhalb 1/2 Jahres wieder einarbeiten. Hab als Alleinerziehende meine Rente verdient.

Wie willst du mündliche Prüfung denn sofort wieder bestehen?, wenn du nicht das theoretische Wissen aus den Büchern lernst. Der Lehrherrn kann dir das nicht beibringen, der hat genug damit zu tun, Geld zu verdienen, auch deinen Lehrlingslohn. Du musst dir das Fachwissen aus den Büchern selber beibringen. Dafür geht man ja in die Berufsschule.

Du erwartest, statt selber. Du musst selber.

Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll.

Also deiner Meinung nach, kann man auf der Arbeit nicht's beigebracht bekommen und muss sich dann das praktische Wissen selber lehren? Ich arbeite hier mit Fristen, Zwangsvollstreckung, Mahnbescheiden etc... Selber beibreingen ist nicht! Wenn ein Fehler passiert, kostet es schon ein paar tausend Euro. In der Schule lerne ich, was das ist, nicht wie es in der Praxis ausgeführt wird. Das sind zwei Welten. Wenn ich dann über die Ausführung bei der Prüfung befragt werde, kann ich es leider nicht wissen.

Man darf nicht jeden Beruf gleichstellen. Und vor allem mache ich meine Ausbildung jetzt, 2018, nicht damals.

Des Weiteren kann ich schlecht gut aufpassen, was Chef und Frau so machen, wenn Chef nie da ist und Frau nicht existiert.

Tja, dann sieht das schlecht aus für deine Prüfung. Fehler? Als Azubi darfst du eigentlich gar nichts wichtiges machen. Stell dir Mal vor, ich hätte als Lehrling am Patienten nen Fehler gemacht, der wäre vielleicht sogar hops gegangen. Zum Glück bleiben die Mandanten, oder wie sie heissen bei euch noch am Leben.

Du musst auf irgendeine Weise versuchen an das Wissen ranzukommen. Das bringt dir keiner von sich aus. Vielleicht hättest du von Anfang an mehr fragen müssen.