Schulpflicht bis 18 trotz Mittlerer Reife?
Hallo. Ich habe das Problem das ich meinen Realschulabschluss erfolgreich abgeschlossen habe jedoch auf kein staatliches Gymnasium mehr drauf komme und eine Ausbildung erst mal nicht in frage kommt. Daher wäre meine Idee ein Jahr fest zu Arbeiten allerdings ohne nebenher Schule zu machen. Eine Arbeitsstelle hätte ich sogar schon. Nach diesem Jahr würde ich mich dann rechtzeitig für die Schule bewerben und angesichts meines Zeugnisses dürfte es auch kein Problem sein auf die Schule zu kommen. Die eigentliche frage ist jetzt aber, darf ich das überhaupt? Ich habe gehört ich muss fest in die Schule gehen bis ich 18 bin, aber das wäre doch totaler Schwachsinn oder? Dann müsste ich jetzt Zwanghaft eine lehre, Fsj oder so etwas machen? Kann mir da jemand genauere Informationen geben?
Habe gehört das soll in jedem Bundesland änderst geregelt sein - Wohne in Baden-Württemberg
Vielen Dank!
7 Antworten
Die Schulpflicht hat nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit den Jahren, die du zur Schule gegangen bist. Du kannst also machen was du willst.
Also es gibt darüber hinaus in einigen Ländern eine Berufsschulpflicht, und ich habe grad nachgelesen, dass es in deinem Bundesland so ist. Steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Ruhenlassen_der_Schulpflicht Der Kommentar oben stimmt also so nicht ganz, sondern nur für einzelne Länder.
Die Schulpflicht endet erst mit 18 Jahren und wenn Du nach der MR keine Ausbildung beginnst - dann wärst Du eben berufsschulpflichtig - dann musst Du eine berufsbildende Schule besuchen oder wie immer das in "Deinem" Bundesland heisst.
(1) Baden-Württemberg[7] 5–7 (i. d. R. 4 Jahre) Besuch der Grundschule,
danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG);
zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht
oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird
oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig)
oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule
Wie es ist, wenn Du einen Vollzeitjob hast, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings ist es so, wenn Du keine Stelle hast, wirst Du in eine Schule gesteckt, wo nur Leute sind, die keine Stelle haben. In Ba-Wü ist es so, dass Du bis 18 zur Schule zu gehen hast. Allerdings wäre es ja bei Dir dann so, dass Dein Arbeitgeber Dich mind. 1 Tag in der Woche freistellen müsste. Das sollte Dein ARbeitgeber aber auch wissen.
Das wird so nichts. Du bist noch schulpflichtig und musst irgendwas machen. Dh entweder Ausbildung beginnen (kannst du ja theoretisch abbrechen...) oder eben so ein überbrückendes Aufbaujahr. Ich weiß, das ist bescheuert. Vielleicht kannst du ja irgendeine "Schulung" reinquetschen, gibt ja auch so 1,5 jährige Kosmetikausbildungen (also vielleicht nicht gerade Kosmetik, aber Sanitätsdienst oder sowas...)