Schulpflicht bis 18 trotz Mittlerer Reife?

7 Antworten

Die Schulpflicht hat nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit den Jahren, die du zur Schule gegangen bist. Du kannst also machen was du willst.

Die Schulpflicht endet erst mit 18 Jahren und wenn Du nach der MR keine Ausbildung beginnst - dann wärst Du eben berufsschulpflichtig - dann musst Du eine berufsbildende Schule besuchen oder wie immer das in "Deinem" Bundesland heisst.

(1) Baden-Württemberg[7] 5–7 (i. d. R. 4 Jahre) Besuch der Grundschule,

danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG);

zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht

oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird

oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig)

oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule

Wie es ist, wenn Du einen Vollzeitjob hast, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings ist es so, wenn Du keine Stelle hast, wirst Du in eine Schule gesteckt, wo nur Leute sind, die keine Stelle haben. In Ba-Wü ist es so, dass Du bis 18 zur Schule zu gehen hast. Allerdings wäre es ja bei Dir dann so, dass Dein Arbeitgeber Dich mind. 1 Tag in der Woche freistellen müsste. Das sollte Dein ARbeitgeber aber auch wissen.

Das wird so nichts. Du bist noch schulpflichtig und musst irgendwas machen. Dh entweder Ausbildung beginnen (kannst du ja theoretisch abbrechen...) oder eben so ein überbrückendes Aufbaujahr. Ich weiß, das ist bescheuert. Vielleicht kannst du ja irgendeine "Schulung" reinquetschen, gibt ja auch so 1,5 jährige Kosmetikausbildungen (also vielleicht nicht gerade Kosmetik, aber Sanitätsdienst oder sowas...)