Schulpflicht trotz Fernstudium?

1 Antwort

Hallo Hendorik,

nach Deiner Vollzeitschulpflicht unterliegst Du bis zu Deinem 18. Lebensjahr der Berufsschulpflicht. Die Teilnahme an einem Fernlehrgang entbindet Dich hiervon nicht, da Du einen Fernlehrgang auch parallel zu einer Berufsausbildung absolvieren kannst.

Liebe Grüße

Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice