Schulgelände verlassen mit 18?

9 Antworten

Hallo!

Da gibt es keine Paragraphen ----> das regelt die jeweilige Schul- und Hausordnung, das mit dem Nichtverlassendürfen des Geländes hat auch was mit der Versicherungsthematik zu tun: Wenn euch was passiert, hat der Lehrer oder Rektor den Schwarzen Peter, das muss nicht sein!

Die einzige Alternative wären konstruktive und nicht vorwurfsvolle sondern sachliche Gespräche mit Rektor oder Lehrer :)

Hallo.

Nach der Versicherungstechnischen AGB der Gemeindeunfallversicherung.
Nach dem Landesschulgesetz.
Und Kerncurriculum.
Mit Verlaub, ich lese keine 2 Tage um den § rauszufinden. ohne das Bundesland zu kennen. Du hast mehr Zeit wie ich, es gibt noch viele Fragen heute.

Mit Gruß.

Das hat nichts mit dem Schulgesetz zu tun, sondern ist in der Schulordnung geregelt.

Das sind regeln von der Schule, denen musst du dich anpassen.

In erster Linie aus versicherungstechnischen Gründen. Wenn es dich beruhigt, bei einigen Arbeitgeber es nicht anders ist. Da darf auch nicht jeder so wie es ihm gerade passt das Werks- Betriebsgelände verlassen. Ähnlich schaut es auch auf dem Weg zur Arbeit aus. Wenn man da noch andere Sachen veranstaltet, kann sich die Versicherung im Fall eines Unfalls schon mal querstellen. 

Was jetzt deine Situation angeht, es auch von der Sekundarstufe abhängt. Auf meiner damaligen Schule durften wir das Gelände auch nicht verlassen. Später in der Berufsschule war das kein Problem. Was auch wohl nen bisschen mit der Lage der Schule zutun hatte. Die war halt direkt in der City. Nichtsdestotrotz werden solche Dinge auch in der jeweiligen Haus- Schulordnung geregelt. 

LG medmonk