Schuldner von von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet!

7 Antworten

Sehr Wahrscheinlich ist der Schuldner unbekannt verzogen, was dem Einwohnermeldeamt bekannt ist. Aus diesem Grund wurde der Schuldner von Amts wegen abgemeldet.

Bezüglich der Höhe der Forderung ist maßgeblich, über welchen Forderungsbetrag wir reden. Du hast die Möglichkeit, eine Privatdetektei zu beauftragen. Es gibt zahlreiche Detekteien, die sich auf die Ermittlung von verzogenen Schuldnern spezialisiert haben.

Die Kosten sind in der Regel dem Schuldner zu berechnen. Du musst jedoch mit den Kosten in Vorkasse treten.

Für eine Strafanzeige müsste ein Straftatbestand erfüllt sein (z. B. ein Eingehungsbetrug, wenn der Schuldner bereits vor Vertragsschluss nie den Willen hatte, die Forderung zu begleichen bzw. nicht die nötigen finanziellen Mittel hatte).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Klage oder Mahnbescheid öffentlich zugestellt werden, so dass du zu einem Titel kommst und bei Kenntnis des neuen Aufenthalts beim Schuldner zwangsvollstrecken kannst. Wenn er eine Firma hat evtl. Handelsregisterauskunft oder wenn er ein Kfz hat über das Kennzeichen den neuen Aufenthalt ermittelt. Er verstößt auf alle Fälle gegen das Meldegesetz und das hat für ihn Folgen (irgendwann braucht er einen neuen Pass oder er meldet sich doch noch an), also am Ball bleiben und damit keine Verfristung deiner Forderungen eintritt die Sache einem Anwalt zur weiteren Bearbeitung geben - wäre jetzt mein Rat.

NegierigEr  17.11.2012, 21:50

Ein Mahnbescheid kann nicht öffentlich zugestellt werden, ein Vollstreckungsbescheid und eine Klageschrift schon.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/688.html

BS3BM  18.11.2012, 11:14
@NegierigEr

Richtig, dann muss man statt MB eine Klage einreichen - ich entschuldige mich für diese Fehlinformation.

Ich hatte selbst mal so einen Fall. Mir wurde dann zu einer sogenannten "Öffentlichen Zustellung" geraten. Das bedeutet, dass der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid an einer öffentlichen Stelle (Schaukasten) des Amtsgerichts ausgehangen wird. Den Sinn und Zweck habe ich leider nicht verstanden, wie ich dann als Gläubiger zu meinem Geld komme, denn freiwillig wird sich der Schuldner nicht melden.

Den einzigen Effekt könnte es haben, soweit der Schuldner in der Gegend geblieben ist, dass zukünftige Vertragspartner nur noch gegen Vorkasse arbeiten oder gänzlich auf eine "Beziehung" verzichten.

Wenn Schuldner sowas machen, dann ist es meist so, dass sie sehr hoch verschuldet sind. Somit bleibt wirklich zu überlegen, ob es das wirklich Wert ist, gutes Geld, schlechtem hinterher zu werfen, auch wenn letztlich theoretisch der Schuldner für die Auslagen aufkommen muss.

Die öffentliche Zustellung eines Vollstreckungsbescheides würde ich evtl. dennoch in Erwägung ziehen, da dieser dann ja 30 Jahre vollstreckbar ist!

Falls du hier keine passende Antwort findest, würde ich an deiner Stelle mal beim Fernsehen nachfragen. Die bekommen irgendwie alle Adressen raus. Vielleicht gibts ja auf deren Homepage's auch Tipps zu dem Thema, wie zum Beispiel Akte 20.12

Die haben da schon oft ähnliche Fälle ausgestrahlt.

Ich drücke ihnen die Daumen.

Vermutlich hat sich der Schuldner eben beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und ist bei einem Bekannten oder so untergekommen. Dort meldet er sich natürlich nicht an, damit er nicht gefunden wird. Denke mal er hat auch bei anderen Personen noch Schulden. Jetzt kommt es darauf an, wieviel er Dir schuldet und wie wichtig Dir die Sache ist. Dann käme evtl. ein Privatdedektiv in Frage - das geht dann recht schnell - kostet aber ...! Ein Anwalt kann auch nur weiterhelfen, wenn eine ladungsfähige Adresse vorhanden ist. MfG Robert