Schuldfrage bei Polizei geklärt, wird die Versicherung evtl sich trotzdem weigern zu zahlen?

11 Antworten

Ich würde mir an Deiner Stelle umgehend einen Anwalt suchen. Der vertritt all Deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Und da die Polizei Dich als Geschädigte(n) angegeben hat, hast Du eigentlich gute Karten - denn wenn Du der/die Geschädigte bist, muss die gegnerische Versicherung auch Deinen Anwalt bezahlen.

Wenn der Unfallverursacher jetzt schon Zicken macht, musst Du zumindest mit einem langwierigen Verfahren rechnen. Und Du möchtest ja möglichst schnell Deinen Schaden ersetzt bekommen, oder?

wenn die polizei klar den schuldigen festgestellt hat, hast du nichts zu befürchten.ist natürlich immer die frage wie eindeutig die sache ist

Alles Gute....

Du musst deutslich unterscheiden, zwischen Haftunsrecht und Verkehrsrecht.

Die Polizei klärt zunächst einmal keine Schuldfrage. Die gibt bekannt, wer ihrer Meinung nach verkehrsrechtlich den Unfall verschuldet haben mag.

Mit Haftungsrecht hat das null zu tun, das kann genau umgekehrt sein.

Also z.B.:

Radfahrer fährt auf Gehweg, Autofahrer kommt aus Hauseinfahrt, Radfahrer knallt auch Auto drauf, Auto beschädigt, Radfahrer verletzt, Fahrrad schrott.

Polizei kommt und sagt: Autofahrerlein, Du bist Schuld!Also Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, kostet Geld.

Das tut sie aus dem Grund, weil bei Ausfahren aus einem Grundstück eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert wird und man zudem auch mit einem regelwidrigen Verhalten anderer rechnen muß.

Sodele, der Radfahrer findets ganz toll und denkt sich: He, mein Raderl ist kaputt, soll Autofahrer zahlen tun.

Autofahrer rennt zum Anwalt, der sagt nicht zahlen. Radfahrer klagt und vor Gericht kommt raus, nicht der Autofahrer muß den Schaden vom Radfahrer zahlen sondern der Radfahrer den Schaden am Auto.

begründung, der Knecht hatte dort nichts verloren und hätte er sich dran gehalten, wäre es logischer Weise nicht zum Unfall gekommen.

Also komplett andersrum.

Also verlass Dich nicht auf die "Klärung" der Polizei, die hat überhaupt nichts zu bedeuten.

Das kann dir nur die Versicherung sagen.

Die Klärung der Schuldfrage durch die Polizei ist nicht endgültig

Die Polizei klärt keine Schuldfrage, sondern nimmt erstmal nur Tatsachen und evtl. Beweise auf. Ihre Einschätzung zur Sachlage kann natürlich gekippt werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.