Schulden wegen Handyvertrag, Gerichtsvollzieher

8 Antworten

Ich würde zu einer Schuldnerberatung gehen. Gibt es in jeder Stadt.

Gläubiger sind erfahrungsgemäß kooperativer, wenn sie sehen, dass eine Schuldnerberatung an dem Fall dran ist. Der Berater kann mit dem Gläubiger verhandeln und Deine Situation erklären und eine Ratenzahlung vorschlagen.

Der Berater wird dem Gläubiger Deine finanzielle Situation erläutern, und die sieht so aus: Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Das bedeutet im Klartext: dem Telefonprovider nutzt es letzten Endes überhaupt nichts, wenn er sich jetzt mit Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid einen gerichtlichen Titel holt. Denn Du wirst die eidesstattliche Vermögensauskunft abgeben, von Deinem Hausrat kann i.d.R. nichts gepfändet werden (auch kein TV/Computer etc.), wertvolle Gegenstände wirst Du nicht haben, auch kein Vermögen. Unterhalb von 1024 Euro im Monat ist alles pfändungsfrei, wenn Du ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichtest. Und nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase bist Du entschuldet, auch wenn Du nichts zahlen konntest.

D.h., der Provider wäre selten dämlich, wenn er auf den Einigungsvorschlag nicht eingeht, denn dann wird er gar nichts von dem Geld wiedersehen. Und das sehen diese Leute auch meistens dann ein, wenn ein Schuldnerberater an dem Fall dran ist.

Mit einer Ratenzahlung kann man dann auch den Schufa-Eintrag vermeiden, der mit Abgabe der Vermögensauskunft fällig wird und einige Komplikationen nach sich zieht. Aber wenn die Gegenseite sich stur stellt, dann geht es nicht anders - und dann sehen die eben keinen müden Cent.

pothra  16.11.2013, 15:02

Dem Provider nützt es letzten Endes sehr wohl, wenn er sich einen Titel besorgt, weil ihm die Forderung sonst nämlich verjährt. Und wenn es sich hier tatsächlich um die einzigen Schulden handelt, wird der Schuldnerberater freundlich abwinken, weil der nämlich echt genug zu tun hat mit Leuten, die unüberschaubare Schulden haben. Ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung hab ich wegen unter 400,00 EUR auch noch nie erlebt. Davon mal ganz abgesehen, will der Provider ja nix Unanständiges, sondern einfach seinen Vertrag erfüllt haben (der ja bestimmt inzwischen von Adrian1990 fristgerecht gekündigt wurde).

Goofy62  16.11.2013, 16:51
@pothra

Die Ratenzahlungsvereinbarung würde den Ablauf der Verjährung hemmen. Wenn der Schuldner die Raten nicht zahlt, ist immer noch massig Zeit für das gerichtliche MV.

Der gerichtliche Titel ist 30 Jahre gültig, jedoch nutzlos, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und die EV abgegeben hat.

Die Restschuldbefreiung ist m.E. auch bei kleinen Beträgen möglich, mir ist jedenfalls keine Regelung bekannt, wonach die bei ca. 400 Euro Schulden nicht möglich sein sollte.

Der Schuldner will ja seinen Vertrag erfüllen, aber eben auf Raten. Taktischerweise wäre es klüger gewesen, eine höhere Ratenzahlung anzubieten, z.B. 20 Euro.

Es heißt eidesstattliche Versicherung und bedeutet auf gut deutsch Privatinsolvenz. Hat man die EV erst einmal abgelegt, darf man keine Schulden mehr machen. Schafft man das über einen Zeitraum von ich glaube 6 oder 7 Jahren, sind die Schulden weg.

Aliha  15.11.2013, 23:32

Ohje, die eidesstattliche Versicherung hat mit Privatinsolvenz aber überhaupt nichts zu tun.

jurafragen  16.11.2013, 13:14

Das ganze Verfahren nennt sich mittlerweile Vermögensauskunft und hat mit einer "Privatinsolvenz" (richtig: Verbraucherinsolvenz) nichts zu tun.

Es wird nun wohl ein Mahnbescheid, gefolgt von einem Vollstreckungsbescheid dir zugestellt werden. Wenn du die Forderung anerkennst, macht ein Widerspruch keinen Sinn. Danach können sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Wunsch einleiten. Für gewöhnlich ist dies zuerst die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, gefolgt von Lohn- bzw. Kontopfändungen. Wenn du aber kein Vermögen besitzt, wie angegeben, werden diese Maßnahmen natürlich ins Leere gehen. Weitere Kosten (für dich) verursachen sie dennoch. Die Vermögensauskunft (früher EV) kann dir ebenfalls vom Gerichtsvollzieher abgenommen werden.

Eidenstattliche Versicherung oder wie das heisst?

Genau das, früher hieß das Offenbarungseid. Du erklärst gegenüber dem Gerichtsvollzieher dass du keinerlei verwertbares Vermögen hast. Allerdings ist ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang gültig. Solltest du also jemals wieder an Geld kommen, dann musst du zahlen oder es wird vollstreckt.

Adrian1990 
Fragesteller
 15.11.2013, 23:36

Sprich es wird "gestundet"? der Anbieter muss dann warten bis es mir wieder möglich ist zu zahlen?

jurafragen  16.11.2013, 13:12
@Adrian1990

Da wird nichts gestundet, es ist einfach nichts zu holen.

in der schweiz gibt es ein verlustschein das heisst man legt die schulden zur seitte sobald du aber Geld bekommst Lottogewinn oder sehr hoher lohn werden sie dich kontaktieren die schulden zu begleichen