Wie komme ich an mein Geld aus einem Gerichtsurteil?

9 Antworten

Hast Du den Titel überhaupt vorliegen oder befindet er sich bei Deinem Anwalt? Du benötigst eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels. Diese muss dem Schuldner zugestellt werden. Anschließend kannst Du einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Wenn Du nicht sicher bist, ob der Gegner zahlungsfähig ist, kannst Du den Vollstreckungsauftrag auch auf eine Teilforderung begrenzen.

Am besten versuchst Du, Deinen Anwalt telefonisch zu erreichen oder zumindest dessen Sekretärin und ihn mit der Vollstreckung zu beauftragen.

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, ein Inkassobüro mit der Eintreibung zu beauftragen. Diese gehen meist agressiver vor als Rechtsanwälte.

Wann wurde es denn rechtskräftig und was stand diesbezüglich der Zahlung drin?

08.2010 wurde es rechtskräftig Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 2496,49euro nebst Zinsen hieraus in höhe von 5% über den Basiszinz sowie vorgerichtliche Anwaltskosten nebst zinsen hieraus seit dem 12.01.2009 zu zahlen

@pinscherliebe

Dann solltest Du Deinen Anwalt noch mal fragen wie Du das jetzt erhalten kannst...

Du hast zwei Möglichkeiten:

Du beauftragst einen Rechtsanwalt - der macht dann alles für dich!

Oder du mahnst den Schuldner, setzt eine Frist, bis wann das Geld bezahlt sein muss.

Wenn die Frist verstreicht, kannst du beim Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Wenn er dann immer noch nicht bezahlt, dann benötigst du einen vollstreckbaren Titel gegen ihn, ehe du den Grichtsvollzieher beauftragen kannst!

Aber bei solchen Fragen hilft dir das zuständige Amtsgericht sicher auch gerne weiter!

Ich wünsch' dir viel Glück - und Erfolg!

Njet. Er braucht keinen Mahnbescheid und keinen "volllstreckbaren Titel" mehr. Er hat bereits ein Urteil!

"kann ich als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder ein Inkasso unternehmen"

Ja, selbstverständlich. Nach Ablauf der vom Urteil gegeben Frist.

Der GV treibt - wenn der Schulnder zahlungsfähig ist - das ganze Geld ein. Seine Gebühr musst Du aber vorstrecken. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibst Du drauf sitzen.

Das Inkassounternehmen kauft Dir die Forderung gegen den Schuldner ab. Je nach dessen Bonität (die haben Zugriff auf Schufa & Co.) bekommst Du einen bestimmten Kurs. Können 50% sein, oder auch nur 10%.

Dafür hast Du das Geld dann sofort.

Sehr aufschlussreich

Ich rate Dir, unbedingt auf "dorfbengel und hesse 80" zu hören und um zu setzen. Wenn ich das früher gewusst hätte, na dann, hätte ich aber Betrieb gemacht. es ist auch eine psychische Strategie. Dann wirst Du schon sehen, das es nicht lange dauert, bis Du zu den Geldern, natürlich mit abstrichen, kommst. Weniger ist mehr. Ziehe durch