Schulden von Exfrau einklagen?
Hallo liebe Com, ich habe folgendes Problem und brauche Rat: Seit der Scheidung lebe ich mit meiner Tochter 7 alleine, organisiere ihren und meinen Alltag und arbeite noch in Vollzeit. Natürlich ist es als allein Erziehender auch finanziell nicht ganz einfach was mich zu meinem Anliegen bringt. Vor etwa 3,5a lieh ich meiner damaligen Frau 6000€ damit sie ein Auto anzahlen konnte. Geluehen und schriftlich festgehalten. Zurück zahlen hätte sie es mir laut Vertrag Dez 2014 was nicht geschah da sie trotz Beamtentum völlig verschuldet ist. Nun ist sie von ihrem Neuen erneut schwanger (US-Soldat mit befristetem Aufenthalt in Dtl.) und wird also bald wiefer in Elternzeit zuhause bleiben. -> Dann Elterngeld und wohl am Mindest-Selbstbehalt also offiziell "zahlungsunfähig" für weitere zwei Jahre? Bisher hat sie den Kindesunterhalt aber immer an mich bezahlt. Also meine Frage: Habe ich eine Chance an mein Geld zu kommen?
4 Antworten
Mahnbescheid erwirken bedeutet den MB online beim zentralen Mahngericht Deines Bundeslandes beantragen. Kostet ca. 65€ und wird durch das Gericht nur auf formale Richtigkeit geprüft und dann mit Zustellungsurkunde zugestellt (google mal nach zentrales Mahngericht). Legt sie keinen Einspruch ein wird der MB rechtskräftig und das Mahngericht teilt Dir mit, dass Du den Vollstreckungsbescheid beantragen kannst (geht auch online). Widerspricht sie dem VB auch nicht hast Du den schon erwähnten 30 Jahre gültigen Pfändungstitel und kannst z.B. ihre Bezüge pfänden lassen.
Widerspricht sie dem MB oder VB gibt das Mahngerichtnach Zahlung der Gerichtskoisten Deinerseits die Sache an das zuständige Amtzsgericht ab und Du kannst (jetzt am besten mithilfe eines Rechtsanwaltes) die Klage einreichen. Wenn die Sache so ist wie Du sie geschildert hast sehe ich keine Probleme den Prozeß zu gewinnen.
Du kannst Dir aber auch erstmal einen sog. Beratungsschein vom zuständigen Amtsgericht holen (wenn Dein Einkommen entsprechend "niedrig" ist) und Dich dann von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Viel Erfolg.
PS: Aus dem Prozeß kann natürlich auch nur rauskommen, dass sie zur Zahlung verurteilt wird und Du hast durch das Urteil dann auch einen vollstreckbaren Titel (wie der o.a. Vollstreckungsbescheid).
Sehr hilfreiche Antwort, vielen Dank.
Du solltest zunächst mal genau prüfen wann das genau war, denn nach drei Jahren tritt zum Jahresende Verjährung ein.
Sollte noch keine Verjährung eingetreten sein so erwirke schnellstens einen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid. Das kostet zunächst mal nicht viel und sichert Dir Deinen Anspruch für die nächsten 30 Jahre.
Du kannst auch, sollte schon verjährt sein, versuchen sie zu einer Ratenzahlung zu überreden. Die Ratenhöhe ist zunächst unerheblich, denn mit Zahlung der ersten Rate ist es vorbei mit der Verjährung.
Vielen Dank!
Um deine Ansprüche zu waren würde ich so versuchen vorzugehen:- mit ihr reden ob sie zahlen kann,ggf eine Frist setzen bis wann.- schriftlich anmahnen- Mahnbescheid erwirkenLass dich am besten noch von einem Fachmann beraten.Lieber wenige Euro investieren als alles zu verlieren.
Ergänzung: Event. kann für eine erste Beratung die Rechtsberatung am Gericht helfen oder ausreichend sein bevor ein Anwalt beauftragt wird.
Der "Fachmann" ist also der Anwalt? Was bedeutet es einen Mahnbescheid zu "erwirken"?
Ohne Anwalt nicht.
Aber bringt es mich voran 3000€ für einen Anwalt zu bezahlen oder wer zahlt das? :( Meine Rechtsschutzvers. jedenfalls nicht, das konnte ich schon klären.