Muss der Vater Unterhalt und Studiengebühren der Kinder allein zahlen, wenn Exfrau nicht arbeiten will?

3 Antworten

der Papi zahlt ausschliesslich den Kindsunterhalt; mehr braucht er nicht. Das wird nach der DD-Tabelle anhand seines Einkommens ermittelt. Du hast mit dem Kindern nix zu tun und bist auch nicht verpflichtet zu zahlen.

für Ausbildung oder Studium kann BAB oder Bafög gewährt werden, das wird aber geprüft. Auch Nebenjobs sind da angebracht.

Das war ja auch nicht die Frage. Dass mein Einkommen unberührt bleibt, weiß ich. Die Frage ist, ob sie arbeiten gehen muss und ob wir uns wehren können, wenn sie da so ein Scheineinkommem angibt.

@isynat

was für euch übrig bleibt - keine Ahnung, du kennst seinen Verdienst und ziehe den Unterhalt ab - dann weist was ihr zum Leben habt. Du kannst dein Lohn mit hinzurechnen

verlässliche Aussagen kann euch nur ein versierter Anwalt unter einbeziehung sämtlicher Fakten nennen

@peterobm

Das war ja auch nicht meine Frage :-/

Bafög werden die Kinder nicht bekommen, weil mein Partner über der Grenze liegt. Es bleibt also beim Barunterhalt + Studiengebühren

Bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres bezahlt der Vater für jedes dieser Kinder den nach der Düsseldorfer Tabelle zu entrichtenden Unterhalt.

Mit Vollendung des 18. Lebenjahres sind beide Elternteile zum Barunterhalt entsprechend ihrem Einkommen verpflichtet. Da die nichtarbeitende Mutter einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem wohlhabenden Ehemann hat, wird wohl daraus ein Unterhaltsanspruch entstehen.

Vorrangig vor dem volljährigen Kind haben dann die minderjährigen Kinder Anspruch auf Unterhalt und somit das studierende Kind möglicherweise Anspruch auf Bafög.

Studiengebühren:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/

Berufstätigkeit der Mutter hätte bis zur Volljährigkeit der Kinder keinen Einfluß auf den Kindesunterhalt. Außerdem bezieht sich dieses "Gesetz" erst einmal auf den Bereich Ehegattenunterhalt nach Scheidung.

Danke!! :-) Das wusste ich nicht, dass das Einkommen ihres Ehemanns dabei auch berücksichtigt wird. Und auch nicht, dass für das Kind dann doch ein Bafög-Anspruch entstehen könnte.

@isynat

Nicht das Einkommen des Mannes selbst, sondern der Unterhaltsanspruch der Mutter, den diese nunmehr gegenüber ihrem Ehemann hat.

Verantwortungslos ist erst mal  weitere Kinder in die Welt zu setzen, wenn man dafür nicht genügend Geld hat.

Dein Mann kann jederzeit eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen.

Wenn der Ehemann der Ex so viel Geld verdient wie du sagst, wird auch er mit seinem Einkommen  indirekt für die Kinder aufkommen müssen. Weil sein Einkommen eben auch anteilig das Einkommen seiner Frau ist.

Wenn man einen geschiedenen Mann mit Kindern heiratet hat das eben andere Folgen als wenn der Mann noch keine Kinder hat.

So ein Quark. Bitte antwortet nur auf meine Frage, wenn ihr wirklich zur Klärung beitragen könnt. Dafür ist dieses Forum gedacht.

@isynat

Irrtum, meine Antwort ist richtig.