Krankenkasse bucht einfach immense Summe ab?
Hallo zusammen,
meine Schwester hat ein großes Problem. Ihre Krankenkasse hat vor wenigen Monaten die Familienversicherung für sie gekündigt und sie rückwirkend ab 2015 freiwillig selbstversichert, sodass sie der Krankenkasse plötzlich fast 6000 Euro Beitragszahlungen schuldet. Warum das so ist, versuchen wir momentan noch zu klären. Gegen die Rückforderung hat sie Widerspruch eingelegt.
Meine Schwester lebt aktuell in der Schweiz. Da sie sich im Ausland befindet, muss sie für ärztliche Behandlungen in Vorkasse treten und bekommt dann von der Krankenkasse eine Nachzahlung.
So, jetzt war sie bisher immer über meine Eltern familienversichert und die Krankenkasse hat nur die Bankdaten meiner Eltern, wo die Rückzahlungen für meine Schwester auch immer gelandet sind.
Sie hat der Krankenkasse kürzlich ihre Bankdaten mitgeteilt, damit keine Rückzahlung mehr den Umweg über unsere Eltern machen muss. Die Krankenkasse hat die Kontodaten aber benutzt, um die komplette Rückforderung in Höhe von fast 6000 Euro auf einmal (!!) abzubuchen. Sie ist jetzt mit über 3000 Euro im minus und ihre Karte funktioniert nicht mehr.
Wie kann das angehen?? Sie hat nie eingewilligt, dass das Geld abgebucht werden darf, der Widerspruch läuft ja noch. Sie steht jetzt mit nichts da und befindet sich in Ausbildung, das geht doch nicht?
5 Antworten
Offenbar hat deine Schwester immer noch ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie ist folglich krankenversicherungspflichtig.
Über die Eltern kann sie längstens bis zum Ablauf des 25. Lebensjahr versichert sein. meldet sie sich danach nicht wird sie automatisch freiwilliges Mitglied zum Höchstbetrag.
Diesen kann sie nur umgehen, wenn sie ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse offen legt.
Das hat sie offensichtlich unterlassen.
offensichtlich endete der Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung- evtl. auch rückwirkend. Wenn sie keine Schul- oder Berufsausbildung macht, dann mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.
Was du zur Bank schreibst und der Abbuchung klingt verwirrend. Ohne eine Einzugsermächtigungkann die Krankenkasse nichts abbuchen.
So wie es scheint hat deine Schwester der Krankenkasse diese aber gegeben- wann auch immer und die Krankenkasse hat diese genutzt, um die Beitragsschulden einzuziehen.
Legal, wenn die Einzugsermächtigung vorgelegen hat und wenn eine freiwillige Weiterversicherung erforderlich wurde, weil die Familienversicherung endete.
Wenn deine Schwester dauerhaft in der Schweiz lebt und sich in DE beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat, dann sollte sie diese Bescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen. Dann endet die Mitgliedschaft in DE mit dem Wegzug und die Beiträge werden erstattet.
Lastschrift stornieren , die melden sich dann.Keine Angst ,versichert ist sie trotzdem.
Vermutlich hat sie vergessen den Fragebogen auszufüllen.Einmal im Jahr über prüft die KK ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch stimmen.
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Ich bin mir sicher, die Krankenkasse hatte eine Einzugsermächtigung. Sonst geht das nämlich gar nicht. Auch die Rückforderung ist mit Sicherheit berechtigt
Wenn die Versicherung kein Recht auf Lastschrift hat, so wäre das nicht legal.