Krankenkasse bucht einfach immense Summe ab?

5 Antworten

Offenbar hat deine Schwester immer noch ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie ist folglich krankenversicherungspflichtig.

Über die Eltern kann sie längstens bis zum Ablauf des 25. Lebensjahr versichert sein. meldet sie sich danach nicht wird sie automatisch freiwilliges Mitglied zum Höchstbetrag.

Diesen kann sie nur umgehen, wenn sie ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse offen legt.

Das hat sie offensichtlich unterlassen.

offensichtlich endete der Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung- evtl. auch rückwirkend. Wenn sie keine Schul- oder Berufsausbildung macht, dann mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.

Was du zur Bank schreibst und der Abbuchung klingt verwirrend. Ohne eine Einzugsermächtigungkann die Krankenkasse nichts abbuchen.

So wie es scheint hat deine Schwester der Krankenkasse diese aber gegeben- wann auch immer und die Krankenkasse hat diese genutzt, um die Beitragsschulden einzuziehen.

Legal, wenn die Einzugsermächtigung vorgelegen hat und wenn eine freiwillige Weiterversicherung erforderlich wurde, weil die Familienversicherung endete.

Wenn deine Schwester dauerhaft in der Schweiz lebt und sich in DE beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat, dann sollte sie diese Bescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen. Dann endet die Mitgliedschaft in DE mit dem Wegzug und die Beiträge werden erstattet.

Lastschrift stornieren , die melden sich dann.Keine Angst ,versichert ist sie trotzdem.

Vermutlich hat sie vergessen den Fragebogen auszufüllen.Einmal im Jahr über prüft die KK ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch stimmen.

.

Ich bin mir sicher, die Krankenkasse hatte eine Einzugsermächtigung. Sonst geht das nämlich gar nicht. Auch die Rückforderung ist mit Sicherheit berechtigt

Wenn die Versicherung kein Recht auf Lastschrift hat, so wäre das nicht legal.