Ehemann muss Eidesstattliche Versicherung abgeben, werde ich mitberechnet?

8 Antworten

Oh weh - bisher vier Antworten, und alle falsch :-(

Jedenfalls, soweit es die Rechtslage in D betrifft.

Du haftest natürlich nicht für diese Schulden Deines Mannes. Aber warum solltest Du mir eher glauben als der angeblichen Weisheit der Massen? Also auf zum Anwalt, den brauchst Du ohnehin, s.u.

Du brauchst unbedingt und sofort ein Konto, das ausschließlich auf Dich läuft, damit Du von Pfändungen auf seinem Konto nicht betroffen bist. Und er braucht genauso schnell ein P-Konto, damit sein Konto nur bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet wird. Und Dein (nicht seins) Geld muss sofort runter von Eurem gemeinsamen Konto, falls Ihr ein solches habt.

In einem Punkt brauchst Du anwaltlichen Rat: Wenn Ihr beide arbeitet, zahlt Ihr beide Lohnsteuer, und am Jahresende bekommt Ihr davon einen Teil zurück. Hier heisst es aufpassen, sowohl bei der Wahl der Lohnsteuerklasse als auch bei der Aufteilung der Rückzahlung, dass möglichst wenig (aber natürlich nur im Rahmen des Legalen) bei ihm und viel bei Dir ankommt.

Erstmals vielen Dank für die Antwort.... Ein eigenes Konto etc. habe ich alles...Das mit dem P-Konto ist ein guter Tipp für ihn. Einen Anwalt werden wir uns nehmen, da es 100te von Antworten und Meinungen gibt (Siehe selbst)... Trotzdem nochmals Danke für die Kommis

Wenn Ihr verheiratet seid und zusammen lebt, rechnet auch Dein Einkommen mit! Vermögen des Partners vor der Eheschließung rechnet nicht mit, ist es während der Ehe erworben, kommt es auf den Ehevertrag an, ob Zugewinngemeinschaft o.ä.

Falsch

@whiteTree

Wenn Du "Falsch" kommentierst, solltest Du näher darauf eingehen, was für Dich nicht stimmt und wie es nach Deiner Meinung richtig ist! Bei Verheirateten wird immer das gemeinsame Einkommen herangezogen, ob es nachher pfändbar ist, kommt auf die Höhe darauf an! Hier geht es ja um die eidesstattliche Versicherung!

Bin kein Rchtsanwalt, deshalb kann ich nur grob etwas dazu schreiben. Es gibt einen Betrag, der Euch bleiben muss, damit Ihr leben könnt. Wenn Eure Ehe auf einer Güter- und Zugewinngemeinschaft beruht, gilt m. E. mitgefangen - mitgehangen. Wenn Ihr eine sehr teure Wohnung habt, kann das zum Problem werden. Wenn Ihr ein Auto habt, kann es eine Rolle spielen, ob Ihr das Auto nur privat nutzt oder ob Ihr es braucht, um zu arbeiten oder an Euren Arbeitsplatz zu kommen. Für die Feinheiten braucht Ihr ggf. einen Anwalt oder die Hilfe einer Schuldenberatungsstelle.

Hallo,

der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht wie hier geschrieben "mitgefangen, mitgehangen". Sie ist eine Art der Gütertrennung, demnach hat jeder sein eigenes Vermögen und eigene Schulden (natürlich können die Eheleute auch gemeinsam Schulden machen, hieß sind die Schulden aber vor der Ehe entstanden).

Du bist nicht für die Schulden haftbar, solange du nichts dergleichen unterschrieben hast. Dein Vermögen und dein Einkommen bleibt deines und wird nicht berechnet. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Wenn dein Mann nicht berufstätig ist, du aber ein hohes Einkommen hast. Dann stünde deinem Mann von dir Ehegattenunterhalt zu aus dem die Schulden bezahlt werden könnten.

Grüße

Du mußt sofort zum Anwalt und Dir umgehend ein eigenes Konto einrichten. Gut ist, das die Schulden vor Deiner Ehe entstanden sind und Du nicht als Schuldner mit unterschrieben hast.

LGeva