Muss ich als Freundin die Schulden von meinem Partner beim Jobcenter bezahlen?

10 Antworten

ihr einkommen wird sie mit angeben müssen, da dein bedarf sinkt durch sinkende kosten. sie zahlt ja nun hälfte der miete, strom, lebenskosten etc. somit hast du mehr einkommen um deine schulden zu zahlen.

Naja das können die sich auch so ausrechnen dafür benötigen die nicht mein Nettoeinkommen.

@NunieNunie

doch sie berechnen ob du raten zahlen darfst oder alles in einer summe

bei fehlender mitwirkung, können sie oben drauf auch noch strafgelder setzen und dich auffordern sofort zu zahlen.

Du bist also die Freundin und bist zum Partner gezogen der noch Schulden beim Jobcenter hat und weiter ALG - 2 Leistungen bezieht oder beziehst du auch ALG - 2 bzw.hast beim Jobcenter noch Schulden ?

Wenn du weder ALG - 2 beziehst, noch bezogen hast und auch keine Schulden bei ihnen hast, musst du im Regelfall zumindest im ersten Jahr nach dem Zusammenzug keine Angaben über Einkommen und Vermögen machen.

Dein Freund musst ja nach deinem Einzug eine Mitteilung ans Jobcenter geben, in der Regel macht man das in schriftlicher Form mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( findet man auch im Internet zum ausdrucken ) , darin muss man dann darauf achten was man für Angaben macht, wenn man das sogenannte Jahr auf Probe in Anspruch nehmen möchte, dann gilt man nämlich zunächst als WG - und in einer WG - muss der Partner bzw.Mitbewohner keine Angaben über Einkommen / Vermögen machen.

Das Jobcenter kann und darf dann nur die Warmmiete des Freundes um 50 % kürzen, die musst du dann selber an ihn zahlen.

Deine Freundin muss erst mal gar nichts angeben im JC.

Erst nach einem Jahr geltet Ihr als Bedarfsgemeinschaft. Jetzt lebt Ihr im Probejahr.

Und nein: Niemand muss für für Schulden des Partners aufkommen, nicht einmal Ehepartner.

Okay aber wie oder was muss ich jetzt tun um dies auch so denen zu erklären. Sollen wir ein schreiben setzten das ich momentan in der Probezeit bin und ich deswegen keine Angaben machen möchte?

@NunieNunie

Du könntest schreiben:

Lt. Paragraph 7, SGB II, Satz 3a bilden mein Partner und ich keine Bedarfsgemeinschaft.

Deshalb bin ich nicht verpflichtet, meine Einkommesnachweise vorzulegen.  

Da

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

kannst Du das nachlesen.

@beangato

Ich danke dir wirklich sehr... für die Hilfe. Genau sowas hab ich gesucht. 1000 dank

@NunieNunie

Gern geschehen.

Viel Glück.

Du kannst auch, wenn es Schwierigkeiten mit dem JC gibt, in eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger gehen. 

@beangato

Ich hoffe das ich diesen stritt nicht gehen werden muss aber trotzdem danke.

Gibt es ein paragraph worauf ich mich beziehen kann oder ein BGH Urteil dafür

@NunieNunie

Ich lebe seit 2019 hier mit ihm zusammen. Meine Kartons stehen noch überall

Natürlich musst du das nicht, aber du kannst wenn du möchtest!

Kommt drauf an - seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft? habt ihr als Bedarfsgeminschaft zuviel bekommen

was steht in den Bescheiden?

Wir haben beide ein job und beziehen kein Geld vom Amt

@NunieNunie

er aber offensichtlich ... oder wie soll "das Amt" sonst auf Euch kommen .. ?

@frodobeutlin100

Weil er vor kurzem mit meiner vom Jobcenter telefoniert hatte um zu wissen was er noch zurück zahlen muss weil er ja ein job hat und keine Schulden mehr haben will bei den. Darauf hin haben die ein Formular zugeschickt mit genau den Angaben

@NunieNunie

also geht es darum zu ermitteln was er zurück zahlen kann ....

@frodobeutlin100

Wahrscheinlich!! Aber ich will dem Jobcenter meine lohnabrechnung dafür nicht vorlegen.

@NunieNunie

Dort steht- im Formular

Zu weiteren Angaben in ihrem Haushalt

Name, Beruf, Alter, Familienverhältniss, Nettoeinkommen

Muss er mich dort eintragen?