Erben die Eltern die Schulden ihrer Kinder, wenn das Kind stirbt (normaler Todesfall / Selbstmord)?

10 Antworten

Grundsätzlich erbt der Erbe nicht nur die Guthaben sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Jeder hat allerdings das Recht ein Erbe ohne Angabe von Gründen innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis auszuschlagen. Durch die Ausschlagung wird man nicht Erbe und erbt dann somit weder Guthaben noch Schulden.

Ferner hat der Erbe die Möglichkeit, die Haftung durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Einrede der Dürftigkeit auf den Nachlass zu begrenzen.

Was passiert dann mit diesen Schulden?

Die Gläubiger haben Pech gehabt.



Wenn das Kind keine eigene Abkömmlinge hat und keinen Ehepartner hatte, Erben die Eltern des Kindes als Erben zweiter Ordnung nach der gesetzlichen Erbfolge alles.

Hallo.

Genau so wie Kinder das Erbe der Eltern ausschlagen können geht das auch umgekehrt.
Kinder können auch ein Testament machen.

Das Erbrecht ist im BGB enthalten.

Jeder Erbe übernimmt den gesamten Nachlass, mithin auch dessen Nachlassverbindlichkeiten und Erbfallkosten. Der Gläubiger dürfte sich daher an ihn als Rechtsnachfolger des Schuldners wenden.

Bis auf diejenigen einer angemessenen Bestattung, die aus Rechtsgrund Totenfürsorge von den nächsten Angehörigen immer zu tragen wären, sofern sie nicht mittellos Anspruch auf Sozialbegräbnis hätten, darf man die natürlich insgesamt mit Ausschlagung des Erbes ablehnen.

Dieser Fall ist keineswegs selten, man denke an Pflegebedürftige in einer Einrichtung, deren gesamtes Vermögen dafür längst aufgebracht ist und die und Rente bis auf ein Taschengeld für die Heimkosten aufgewendet werden muss..

G imager761

Die Schulden erben die Erben. Im Normalfall sind das die nächsten Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister,...). Es gibt da das Erbrecht, dass genau regelt, wer wann was erbt oder eben nicht.